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Dozent Herr Andreas G.

Name: Herr Andreas G.
ID: D17667
Alter: 56
Adresse: 59174 Kamen
Deutschland
Profilbild von Herr Andreas G.

Ausbildung wird nicht gedruckt!

von bis Titel Fachrichtung Niveau
05 .1999 - 02 .2009 Geboren in Kamen, NRW, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, nach Abschluß des Referedariats am LG Dortmund Rechtsanwalt seit 1999. Rechtsanwalt Gebauer darf an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht und bereits seit September 2000, mit Anerkennung durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Hamm vom 13.09.2000, anerkannte Gütestelle iSd § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO und als Scheidungsanwalt in der Mediation tätig. Technik Angelernt

Lebenslauf wird nicht gedruckt!

von bis Tätigkeit Arbeitgeber Ort
01 .1999 - 01 .2009 Geboren in Kamen, NRW, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, nach Abschluß des Referedariats am LG Dortmund Rechtsanwalt seit 1999. Rechtsanwalt Gebauer darf an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht und bereits seit September 2000, mit Anerkennung durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Hamm vom 13.09.2000, anerkannte Gütestelle iSd § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO und als Scheidungsanwalt in der Mediation tätig. Seit 2006 ist Herr Gebauer für die Rechtsanwaltskammer Hamm als Dozent für die Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten tätig und leitet in Dortmund die Vorbereitungskurse für die Abschlussprüfungen. Rechtsanwalt Gebauer ist Mitglied in folgenden Vereinen: - Deutscher Anwaltsverein (DAV) - Forum junger Anwälte - Kamener Anwaltsverein Rechtsanwalt Kamen - Bottrop

Unterrichtsreferenzen wird nicht gedruckt!

von bis Dauer Tätigkeit Auftraggeber Ort
12 .2008 - 01 .2009 Die Rechtsanwälte haben sich im Rahmen des Arbeitsrechts die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmers auf die Fahne geschrieben. Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge. In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Konstellationen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, wie z.B. die außergerichtliche bzw. klageweise Wahrnehmung der Interessen im Wege des Kündigungsschutzes, die Ausarbeitung von Aufhebungs-verträgen, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Geltendmachung von Lohnforderungen, etc. Was können bzw. sollten Sie tun, wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben? Viele Arbeitnehmer akzeptieren die Kündigung ihres Arbeitsplatzes, da sie davon ausgehen, dass eine Überprüfung dieser Kündigung "sowieso nichts bringt". Das ist jedoch nicht immer so. Oftmals kann die eigentlich rechtswidrige Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, weil die Dreiwochenfrist abgelaufen ist und die Kündigung somit rechtskräftig und damit unanfechtbar geworden ist. Anhand der nachfolgenden Punkte können sie zunächst selbst oberflächig überprüfen, ob ein sog. Kündigungsschutzverfahren vor einem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst müssen die Voraussetzungen für das Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen. Dieses Gesetz gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen gewissen Schutz des Arbeitnehmers vor der Kündigung. Der Arbeitnehmer muss zunächst mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Weiterhin müssen in dem Betrieb mindestens 10 Angestellte tätig sein. Doch auch in Kleinbetrieben, die nicht mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigen, müssen beim Ausspruch von Kündigungen die im Gesetz genannten sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme ist auch in Betrieben von dieser Größe zu wahren, die eigentlich nicht unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen. Allgemein gilt der Grundsatz, dass Kündigungen weder sittenwidrig sein noch gegen Treu und Glauben verstoßen dürfen. Einen besonderen Kündigungsschutz genießen Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit. Eine Kündigung dieser Personengruppen kann rechtswidrig sein und sollte daher besonders überprüft werden. Wie bereits erwähnt kann die Kündigung jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich angefochten werden. So sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitgericht eingelegt werden muss! Wir weisen darauf hin, dass die Kündigung von dem Arbeitnehmer genehmigt wird, wenn er den Erhalt durch seine Unterschrift bestätigt. Dies dient dem Arbeitgeber lediglich zum Nachweis des Zuganges der Kündigung. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist nicht wirksam. Wir raten Ihnen die Kündigung auf jeden Fall anwaltlich überprüfen zu lassen, da die zuvor genannten Punkte lediglich Auszüge von Kündigungsvoraussetzungen sind. Multikulturrelles Forum Lünen
09 .2008 - 01 .2009 Rechtskundeunterricht Realschule Bönen - Gymnasium Bönen Bönen
10 .2007 - 10 .2008 Prüfungsvorbereitungskurse für Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltskammer Hamm Dortmund - Hamm

Projektreferenzen wird nicht gedruckt!

von bis Dauer Tätigkeit Arbeitgeber Ort
11 .2008 - 01 .2009 k.A. Im Rahmen des „Rechtskundeunterrichtes an Schulen“ hat Rechtsanwalt Gebauer für die Kanzleien Gebauer und Schmidt dieses Jahr am Marie-Curie-Gymnasium und der Humboldt-Realschule in Bönen die Rechtskunde Arbeitsgemeinschaften der 10. Klassen geleitet. Der Rechtskundeunterricht bot den Schülern ein abwechslungs- und lehrreiches Programm. Es war nicht nur lediglich ein Streifzug durch die verschiedenen Rechtsgebiete, sondern die Schüler lernten Situationen des täglichen Lebens aus dem -Arbeitsrecht -Familienrecht -Mietrecht -Erbrecht -Strafrecht -Strassenverkehrsrecht rechtlich ein zu ordnen und zu beurteilen. So wurden die Sachverhalte aus dem Strafrecht anhand von Filmen ausgewertet und rechtlich eingeordnet. Hiernach fanden sich die Schüler für eine „Gerichtsverhandlung“ in Gruppen wie Staatsanwälte, Richter und Verteidiger, zusammen und simulierten mehrere Gerichtsverhandlungen. Dies gab den Schülern die Möglichkeit offen über das eigene Unrechtsbewusstsein und das der anderen zu diskutieren. Selbstverständlich blieb es nicht lediglich bei der gespielten Gerichtsverhandlung, sondern die Schüler nahmen am Amtsgericht Kamen an einem Sitzungstag teil und erhielten so die Gelegenheit Strafverhandlungen aus quasi erster Reihe mit zu erleben. Die Schüler hatten die Möglichkeit dem Richter Fragen zu stellen, der seinerseits den Schülern verschiedene Verfahrensabschnitte erläuterte. Insgesamt empfanden die Schüler die Rechtskunde-AG als runde Veranstaltung. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die rege Beteiligung am Unterricht bedanken, der auch mir sehr viel Spass gemacht hat. Wir wünschen Euch ein erfolgreiches Schuljahr. Rechtsanwälte Gebauer und Schmidt; (www).gebauer-schmidt.de Montag, 9. Februar 2009 Praktikum bei den Anwälten Gebauer