Konditionen für Dozenten

Kostenlos

  • Kostenlose Anmeldung
    Ihre Anmeldung ist kostenlos.
  • Kostenlose Mitgliedschaft
    Sie zahlen keine Grundgebühr.
  • Kostenlose Auftragsangebote
    Auftragsangebote erhalten Sie kostenlos .
  • Kostenlose Vermittlung
    Die Vermittlung des Auftraggebers ist kostenlos.
  • Ohne Auftrag keine Kosten
    Wenn Sie keinen Auftrag übernehmen, entstehen keine Kosten.

Kosten

  • Provision erst nach Honorarzahlung
    Provision zahlen Sie nur für durchgeführte und bezahlte Aufträge.
    Sie entscheiden über die Durchführung.
    - Vermittelter Auftrag: 10% zzgl. USt.
    - : 7% zzgl. USt. (max. 24 Monate)

    Ein Folgeauftrag ist ein von Ihnen selbst akquirierter Auftrag bei einem von dozentenpool24 vermittelten Auftraggeber. Sie teilen Folgeaufträge innerhalb von 60 Tagen nach Beginn mit.
    Folgeaufträge sind maximal bis zu 24 Monate nach der letzten Vermittlung durch dozentenpool24 provisionspflichtig.

    - Festanstellung: 5% zzgl. USt. (max. 12 Monate)

Kunden & Kundenschutz

  • Sie behalten Ihre eigenen Kunden.
  • dozentenpool24 behält seine eigenen Kunden.
  • Ihre Kunden haben Vorrang vor dozentenpool24.

Provision zahlen Sie nur für tatsächlich bezahlte Aufträge oder Gehalt.

  • Vermittelter Auftrag
    10% des Auftragshonorar zuzüglich Umsatzsteuer.
    Bei längeren Aufträgen wird monatlich abgerechnet.
  • Folgeauftrag
    7% des Auftragshonorar zuzüglich Umsatzsteuer.
    Ein Folgeauftrag ist ein von Ihnen selbst akquirierter Auftrag bei einem von dozentenpool24 vermittelten Auftraggeber mit Kundenschutz.
    Für die verringerte Provision von 7% anstatt 10% teilen Sie den Folgeauftrag innerhalb von 60 Tagen nach Beginn mit.
    Folgeaufträge sind maximal bis zu 24 Monate nach der letzten Vermittlung durch dozentenpool24 provisionspflichtig.
    Bei längeren Aufträgen wird monatlich abgerechnet.
  • Arbeitsverhältnis (fest angestellt)
    5% des Bruttogehalt zuzüglich Umsatzsteuer.
    Arbeitsverhältnisse sind maximal bis zu 12 Monate nach der Vermittlung von dozentenpool24 provisionspflichtig.
    Es wird monatlich abgerechnet.

Grundsätze

  • Sie behalten Ihre eigenen Kunden.
  • dozentenpool24 behält seine eigene Kunden.
  • Ihre Kunden haben Vorrang vor dozentenpool24.

Praktischer Ablauf
Nach der Anmeldung tragen Sie Ihre eigenen Kunden in die Liste Eigene Kunden ein (Im Menupunkt Kundenschutz).
Wenn dozentenpool24 Ihnen einen Auftraggeber aus der Liste Eigene Kunden vermittelt, teilen Sie dies mit und es entsteht kein Kundenschutz zugunsten von dozentenpool24.
⇒ Sie behalten Ihre eigenen Kunden.

Wenn dozentenpool24 Auftraggeber an Sie vermittelt, entsteht Kundenschutz zugunsten von dozentenpool24. Sie können Folgeaufträge bei diesen Auftraggebern selbst akquirieren, müssen diese Folgeaufträge aber innerhalb von 60 Tagen nach Beginn mitteilen.
Der Kundenschutz zugunsten von dozentenpool24 ist auf maximal 24 Monate nach jeder Vermittlung begrenzt.
⇒ dozentenpool24 behält seine eigenen Kunden.

Haben Sie vergessen, Ihre eigenen Kunden in die Liste Eigene Kunden einzutragen, Können Sie den Eintrag bei Bedarf mit der Zusendung eines Honorarvertrages aus den letzten 12 Monaten ersetzen.
⇒ Ihre Kunden haben Vorrang vor dozentenpool24.

Hinweis:
dozentenpool24 nutzt die Liste Eigene Kunden ausschließlich als Nachweis für die Vermeidung des dozentenpool24-Kundenschutzes.

Wer kann meine Daten sehen?
Wann werden meine Daten weiter gegeben?

  • Konkrete Auftraggeber
    Auf Ihren ausdrücklichen Vermittlungswunsch hin, erhält der Auftraggeber Ihre gespeicherten Kontakt- und Profildaten (Bild, Ausbildung, Lebenslauf, Referenzen).
  • Potentielle Auftraggeber (Öffentliche Website)
    Sie entscheiden, ob Ihr Profil im öffentlichen Bereich der Website bei den Themenlisten erscheint und welche Daten angezeigt werden.
  • dozentenpool24-Mitarbeiter
    Für die Auftragsvermittlung und Datenpflege haben ausgewählte Mitarbeiter Zugriff auf Ihre gespeicherten Daten.
  • Dienstleister für den Betrieb von dozentenpool24
    Für den Betrieb von dozentenpool24 arbeiten wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einigen Dienstleistern zusammen. Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
  • Sonstige Dritte (Werbung)
    dozentenpool24 gibt Ihre Daten niemals für Werbung Dritter weiter.
Sie können sich ohne Abschluss des folgenden Rahmenvertrages anmelden und Auftragsangebote erhalten. Erst bei einer von Ihnen gewünschten Vermittlung ist der Abschluss des Rahmenvertrages notwendig.

§ 1 Registrierung und Vermittlungsablauf

  • Der Dozent registriert sich auf dozentenpool24.
  • dozentenpool24 vermittelt Aufträge, Auftraggeber und Arbeitgeber an den Dozenten.
  • Die Registrierung sowie die Vermittlung ohne Übernahme eines Auftrages oder eines Arbeitsverhältnisses bleiben für den Dozenten stets kostenlos.

§ 2 Kosten / Provision

Vermittelte Auftraggeber und Arbeitgeber unterliegen für eine bestimmte Dauer dem Kundenschutz (§ 3 Kundenschutzdauer). Während der Kundenschutzdauer sind Aufträge (selbständig) und Arbeitsverhältnisse (angestellt) provisionspflichtig.

Provision wird nur für vom Auftraggeber oder Arbeitgeber tatsächlich gezahltes Honorar oder Arbeitsentgelt fällig.

Die Provision wird 75 Tage nach dem jeweiligen Monatsende fällig.

  • 10%
    Die Provision für direkt vermittelte Aufträge beträgt 10% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer.
  • 7%
    Die Provision für fristgemäß mitgeteilte Folgeaufträge beträgt 7% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer. Die fristgemäße Mitteilung muss bis 60 Tage nach Beginn des Folgeauftrags erfolgen.
    Ein Folgeauftrag ist ein Auftrag, der nicht direkt von dozentenpool24 vermittelt wurde aber während einer bestehenden Kundenschutzdauer stattfindet.
    Teilaufträge, die zu einem größeren vermittelten Auftrag gehören, sind keine Folgeaufträge.
    Bei verspäteter Mitteilung wird 10% Provision zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
  • 5%
    Die Provision für Arbeitsverhältnisse (angestellt) beträgt 5% des Arbeitsentgelts (Bruttogehalt) zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 3 Kundenschutzdauer

Die Kundenschutzdauer wird für jeden Auftraggeber oder Arbeitgeber separat berechnet.

Nur Vermittlung ohne Tätigkeit

Die Kundenschutzdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate nach dem letzten Vermittlungszeitpunkt.

Durchführung vermittelter Aufträge

Wenn ein vermittelter Auftrag durchgeführt wird, verlängert sich die Kundenschutzdauer auf 12 Monate nach Auftragsende des vermittelten Auftrages.

Arbeitsverhältnisse (angestellt) verlängern die Kundenschutzdauer nicht.

Folgeaufträge

Wenn während einer bestehenden Kundenschutzdauer Folgeaufträge durchgeführt werden, verlängert sich diese Kundenschutzdauer auf 12 Monate nach Auftragsende des jeweiligen Folgeauftrages.

Um eine unbegrenzte Verlängerung allein durch Folgeaufträge zu verhindern, erlischt diese Kundenschutzdauer 24 Monate nach der letzten Vermittlung, unabhängig davon, ob es noch weitere Folgeaufträge gibt.

Eigene Kunden des Dozenten und Vermeidung des Kundenschutzes

Der Dozent kann seine eigenen Kunden schützen und in eine Liste bei dozentenpool24 eintragen. Bei der Vermittlung an einen vor der Vermittlung in diese Liste eingetragenen Auftraggeber entsteht kein Kundenschutz. Der Dozent teilt solch eine Vermittlung innerhalb von 30 Tagen mit.

Wenn der Dozent seine eigenen Kunden nicht in die Liste eingetragen hat aber bei einem vermittelten Auftraggeber innerhalb der letzten 12 Monate vor der Vermittlung tätig war, kann er den Kundenschutz vermeiden. Hierzu weist er innerhalb von 30 Tagen seine Tätigkeit durch einen Honorarvertrag oder eine Bestätigung des Auftraggebers nach.

§ 4 Mitteilungspflichten des Dozenten

Der Dozent teilt dozentenpool24 spätestens 75 Tage nach Monatsende alle im jeweiligen Monat durchgeführten Aufträge und Arbeitsverhältnisse bei Auftraggebern und Arbeitgebern mit bestehender Kundenschutzdauer (§ 3 Kundenschutzdauer) mit. Diese Mitteilung umfasst

bei Auftraggebern:
  • den Auftraggeber und den vermittelten Auftrag bzw. die Mitteilung eines Folgeauftrages
  • die Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • das Honorar pro Unterrichtseinheit
bei Arbeitgebern:
  • den Arbeitgeber
  • das Arbeitsentgelt (Bruttogehalt)
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kommt der Dozent seiner Mitteilungspflicht nicht nach, behält sich dozentenpool24 eine Vermittlungssperre des Dozenten vor.

§ 5 Kündigung

Der Vertrag kann jederzeit von jeder Partei ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.

Eine Kündigung durch den Dozenten beeinflusst eine bestehende Kundenschutzdauer nicht.

Eine Kündigung durch dozentenpool24 beendet jede bestehende Kundenschutzdauer.

§ 6 Vertraulichkeit, fehlende Folgeaufträge, Einsatzzeiten und Arbeitsverhältnisse sowie Vertragsstrafe

Vertraulichkeit

Während einer bestehenden Kundenschutzdauer ist der Dozent nicht befugt, im Zusammenhang mit der Vermittlung erlangte Kenntnisse an Dritte weiterzugeben.

Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeit wird für daraus resultierende Aufträge Dritter eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Folgeaufträge

Für Folgeaufträge, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Einsatzzeiten

Für Einsatzzeiten, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Arbeitsverhältnisse

Für Arbeitsverhältnisse, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des bisher nicht mitgeteilten Arbeitsentgeltes (Bruttogehalt) zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

§ 7 Sonstiges

Für jede durch Verzug des Dozenten begründete Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dieser Vertrag wird im Falle von unklaren, fehlenden oder unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und der gesetzlichen Bestimmungen im Einvernehmen beider Parteien geändert oder ergänzt.

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