Dozent gesucht für Auftrag - Deutsch als Fremdsprache (DaF)
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Thema:
14. Traumapädagogik
Auftrag Info:
Wir suchen für unsere Maßnahme Take off Unterstützung!
Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen mit Familienpflichten und Fluchthintergrund im Vorfeld
von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Ausbildungs- und
Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Durch gezielte Hilfestellung ist auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung vorzubereiten, um das Ziel, die
Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation der Zielgruppe spielt dabei die Verbesserung der
Organisationsfähigkeit der Teilnehmenden im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
zentrale Rolle. Die Teilnehmenden sind insofern aktiv bei der Organisation der Kinderbetreuung zu
unterstützen, insbesondere bei kurzfristigen zusätzlichen Bedarfen. Durch eine Steigerung von Motivation/
Engagement der Teilnehmenden soll zudem die Akzeptanz und Inanspruchnahme möglicher
Kinderbetreuungsangebote verbessert, die Teilnahme an der Maßnahme gesichert und infolgedessen die
berufliche Eingliederung unterstützt werden. Zur Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation sollen die
Teilnehmenden bei Erziehungsproblemen und rechtlichen Fragen sowie in Krisensituationen auf vorhandene
Hilfen, wie auch kommunale Angebote hingewiesen und zu deren Inanspruchnahme motiviert werden.
Weitere Schwerpunkte der inhaltlichen Ausrichtung der Leistung sind darüber hinaus:
• die Schaffung bzw. Entwicklung stabiler Netzwerke (Inanspruchnahme Dritter sowie Netzwerkestrategien
für persönliche Netzwerke)
• die Befähigung der Teilnehmenden zur selbständigen Entwicklung von Lösungsstrategien
• das Entwickeln von Handlungsstrategien und Handlungskompetenzen im Hinblick auf die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
• die Schaffung geordneter Tagesstrukturen
• die Steigerung der Mobilität, Motivation sowie Belastbarkeit
Die Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch
intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden.
Teilnehmende
Teilnehmende sind in der Regel erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund, die in einer
Bedarfsgemeinschaft mit Kind(ern) leben und darüber hinaus einen ausgeprägtem individuellen
Aktivierungsbedarf aufweisen. Typische Problemlagen / Handlungsbedarfe sind hierbei insbesondere:
- fehlender (anerkannter) Schul- und/oder Berufsabschluss,
- sprachliche Defizite,
- vom sozialen und kulturellen Hintergrund her in starkem Maße durch das System des Herkunftslandes
geprägt,
- multiple Vermittlungshemmnisse
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger für jede teilnehmende Person festgelegt. Sie beträgt
in der Regel vier Monate.
Die Teilnahme ist für jede teilnehmende Person mit einem persönlichen Zeitbudget verbunden. Dieses
umfasst mindestens zwei und maximal sechs Stunden pro Kalenderwoche.Eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen.
Mindestens 80 % des Umfangs des persönlichen Coachingbudgets je teilnehmende Person sind im Rahmen
von Einzelgesprächen zu leisten. Bei gleichen Themenstellungen (Phase 2) können darüber hinaus
Kleingruppen gebildet werden, die Gruppengröße darf jedoch vier Teilnehmende nicht überschreiten.
Fördereinheiten der Maßnahme sind:
Die Maßnahme ist in zwei Phasen gegliedert, wobei sich die Dauer der einzelnen Phasen an den individuellen
Bedürfnissen und den Integrationsfortschritten der Teilnehmenden orientiert.
Die Phase 1 ist im Einzelcoaching durchzuführen. Für die Durchführung der Phase 2 und bei homogener
Struktur der Teilnehmenden ist die Bildung einer Kleingruppe (max. 4 Teilnehmende) zulässig, sofern dies aus
methodisch didaktischen Gründen der Zielerreichung dienlich ist. Sofern sich bei allen weiteren
Fördereinheiten der Phase 2, die Zielerreichung nur durch persönliche Einzelgespräche (4-Augen-Prinzip)
umsetzen lässt, sind diese im Einzelcoaching durchzuführen.
Zu den gemeinsamen Aufgaben des Jobcoaches und der sozialpädagogischen Fachkraft gehören:
1. Koordinierung der Förderverläufe (plant, fördert, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert
kontinuierlich individuelle Förderverläufe)
2. Hausbesuche
3. Erstellen und Fortschreiben des Handlungsplanes in Absprache mit den Teilnehmenden und den in der
Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern
4. Abstimmung der Inhalte des Handlungsplans mit den Teilnehmenden (Inhalt, Zeitpunkt und
Gesprächsteilnehmende sind zu dokumentieren, den Teilnehmenden ist der Handlungsplan im Original
auszuhändigen)
5. Zielvereinbarungen mit den Teilnehmenden treffen und die Umsetzung kontrollieren und dokumentieren,
6. Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive
7. Unterstützung und Hilfestellung bei Antragstellungen von Sozialleistungen
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
Stand: 07.03.2022 901-22-45ind-74032 Seite 20 von 25
8. Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität der Teilnehmenden, insbesondere durch Darstellung
alternativer Arbeitszeitmodelle und alternativer Beschäftigungsformen (u.a. Zeitarbeit, Selbständigkeit),
Chancen befristeter Beschäftigungsverhältnisse, Nutzung ÖPNV, Vereinbarkeit Familie und Beruf,
Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft sind mindestens:
• Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention)
• Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe
• Verhaltenstraining
• Regelmäßige Sprechstundenangebote
• Informationen zur Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Sucht- und Schuldnerberatung)
• Aufbau von verlässlichen Beziehungsstrukturen
B.2.1 Phase 1 (obligatorische Einstiegsphase):
Wesentliches Element der Einstiegsphase ist eine Betreuung der Teilnehmenden zunächst im Rahmen von
aufsuchender Sozialarbeit unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmenden. Diese Hausbesuche sind
nicht im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der sozialintegrativen
Betreuung der Teilnehmenden. Im weiteren Maßnahmeverlauf sollen die Kontakte immer mehr in die
Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlagert werden.
Folgende Inhalte sind Gegenstand der Einstiegsphase:
• Aufbau einer Vertrauensbasis
• Einschätzen der familiären und sozialen Situation
• Abholen der Teilnehmenden da, wo sie stehen
• Anreize zur aktiven Teilnahme an der Maßnahme schaffen
• Durchführung von zielgerichteten, auch alternativen Aktivitäten des Auftragnehmers, um die
Teilnehmenden „an den Tisch“ zu bekommen
• Lernen, Verpflichtungen einzuhalten (z. B. Termine wahrnehmen; Erfüllen von konkreten Aufträgen)
• Ressourcenanalyse/Feststellen des Unterstützungsbedarfes („Wo drückt der Schuh?“)
• Welche Vorstellungen haben die einzelnen Teilnehmenden?
• Netzwerkanalyse – Aufbau und Ausbau von fördernden Beziehungen (Nachhaltigkeit), aber auch Abbau
von hemmenden Beziehungen – dies bezieht sich auf Institutionen und auf die private Sphäre
• Selbstbild/Fremdbild der Teilnehmenden
• Erstellen eines bedarfsgerechten Handlungsplanes gemeinsam mit den Teilnehmenden. Mit Hilfe des
Handlungsplans sollen individuell die Schritte erarbeitet werden, die die Teilnehmenden befähigen, ihre
offenen Fragestellungen und Probleme mit Hilfe der verschiedenen Netzwerkpartner nachhaltig zu
bearbeiten und zu überwinden.
B.2.2 Phase 2 (Projektphase):
Folgende Inhalte sind Gegenstand der Projektphase:
• Definition eigener realistischer Lebens- und Berufsziele
• Motivationsförderung/Aktivierung der Teilnehmenden
• Aufarbeitung und gemeinsames Finden von Lösungswegen, um zukünftig selbständig und bedarfsgerecht
Hilfe in Anspruch zu nehmen bzw. die Situationen selbständig meistern zu können. Die beratende und
unterstützende Funktion der Integrationsfachkraft des Jobcenters soll als positives Hilfsangebot erkannt
werden
• Schaffung neuer Netzwerkstrukturen
• Zeit- und Selbstmanagement
• Kritikfähigkeit / Kritikakzeptanz
• Kommunikationsfähigkeit – Was will ich und wie kommuniziere ich meine Wünsche und Vorstellungen?
• Thematische Angebote: z. B. Gesundheitsvorsorge (auch Ernährung); andere bedarfsgerechte
Versorgungsangebote oder thematische Angebote
B.2.3 Fördereinheiten
Ergänzend zu den genannten Inhalten der zwei Phasen der Maßnahme sind folgende Fördereinheiten
vorzuhalten und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs der Teilnehmenden durchzuführen:
Bei homogener Struktur der Teilnehmenden, ist die Bildung einer Kleingruppe (max. 4 Teilnehmende) zulässig,
sofern dies aus methodisch didaktischen Gründen der Zielerreichung dienlich ist.
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
Stand: 07.03.2022 901-22-45ind-74032 Seite 21 von 25
B.2.3.1 Unterstützung bei der Integration in Sprachkurse (obligatorisch)
Zur Verbesserung des Sprachstandes sind die Teilnehmenden vorrangig dabei zu unterstützen, die
Möglichkeit zur Teilnahme an einem nach IntV geförderten Integrationskurs zu prüfen, sofern dies noch nicht
erfolgt ist. Hierzu gehört auch eine Integrationskursverpflichtung zu erwirken (zum Beispiel durch Anforderung
einer solchen beim BAMF), sofern diese nicht bereits vorliegt.
Für zur Teilnahme am Integrationskurs nach IntV verpflichtete oder berechtigte teilnehmende Personen
fokussiert sich die Durchführung auf die Vorbereitung der Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. die
Eingliederung in einen solchen. Dazu gehört insbesondere, die teilnehmende Person bei der Suche nach
einem entsprechenden Integrationskurs zu unterstützen und die Teilnahme zu organisieren und zu begleiten.
Es ist auf einen frühestmöglichen Eintritt in den Integrationskurs hinzuwirken.
Darüber hinaus ist die Eingliederung in alternative Angebote zur Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen
(Deutschsprachkurse) zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer qualifizierten Sprachförderung sind dabei
vorrangig Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) zu berücksichtigen.
Darüberhinausgehende alternative Angebote ohne Zulassung durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bedarfsträgers. Das diesbezüglich konkrete Vorgehen
ist nach Zuschlagserteilung zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger individuell abzustimmen.
Nachgehende Begleitung während der Teilnahme an Sprachkursen
Während der restlichen individuellen Teilnahmedauer steht der Auftragnehmer der an einem Integrationskurs
bzw. sonstigen Deutschsprachkurs teilnehmenden Person weiterhin als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
zur Verfügung und betreut diese (vgl. B.1.3). Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die
teilnehmende Person mindestens den unter B.1.3 definierten Umfang an Einzelcoaching absolviert. So soll
darauf hingewirkt werden, dass der zu absolvierende Kurs erfolgreich verläuft. Daher gehören insbesondere
Konfliktintervention (ggf. Moderation und Mediation), Aufrechterhaltung der Motivation sowie die Unterstützung
der Vereinbarkeit von Familie und Kursteilnahme zur nachgehenden Begleitung.
Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen eine nachgehende Begleitung der teilnehmenden
Person während der Teilnahme am Sprachkurs für die restliche individuelle Teilnahmedauer nicht möglich ist,
entscheidet der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über den Abbruch der jeweiligen
teilnehmenden Person. Ein erneutes Maßnahmeangebot an die teilnehmende Person durch den Bedarfsträger
nach Abschluss des jeweiligen Sprachkurses ist möglich.
B.2.3.2 Intensive Aktivierung
Die Teilnehmenden sollen gezielte Hilfestellung bei der Beseitigung von individuellen Hemmnissen erhalten
und über generelle Hilfen zur Beschäftigungsaufnahme informiert werden. Dazu sind die Teilnehmenden aktiv
zu beraten, bei Antragstellungen zu unterstützen und die Umsetzung geplanter Hilfen gemeinsam mit den
Netzwerkpartnern zu begleiten. Insbesondere sind die kommunalen Unterstützungsleistungen nach § 16 a
SGB II zu erläutern, um den Kindern der Teilnehmenden mit den Unterstützungsangeboten die soziale
Integration in Schule und Freizeit zu erleichtern.
B.2.3.3 Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität
Zur Steigerung von beruflicher Mobilität und Flexibilität sollen verschiedene Arbeitszeitmodelle und
Beschäftigungsformen (u.a. Mini-und Midi-Job) sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel thematisiert
werden.
Ursachen für fehlende berufliche und regionale Mobilität sollen analysiert und ggf. abgestellt werden.
B.2.3.4 Vorteile durch den Wegfall der Hilfebedürftigkeit
Die Teilnehmenden sollen über die positiven Auswirkungen, welche durch den Wegfall der Hilfebedürftigkeit
innerhalb der Partnerschaft, der Familie und dem sozialen Umfeld entstehen, ausführlich informiert werden.
B.2.3.5 Herstellen einer stabilen Kinderbetreuung
Es sollen die verschiedenen Formen der Kinderbetreuung sowie deren Verknüpfungsmöglichkeiten und
Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Jugendamt) dargestellt und erläutert werden. Die Einrichtungen sowie Dritte,
sollen durch einen persönlichen Kontakt vor Ort bekannt sein, um Kontaktschwierigkeiten und Hemmnisse
abzubauen. Bei Bedarf, soll Unterstützung bei der Suche (inklusive Begleitung) nach wohnortnahen
Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Die Verbesserung der Organisationsfähigkeit im Hinblick der
Vereinbarkeit von Kind und Beruf soll voll umfänglich aufgezeigt werden.
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
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B.2.3.6 Finanz- und Haushaltskompetenz
Es soll bezogen auf die persönliche Lebenssituation der Konsum und der Umgang mit Geld erlernt werden.
Über Kontrolle, Überblick und Möglichkeiten der Senkung täglicher, monatlicher und jährlicher Kosten ist
ebenso wie über die Gefahr von Ver- bzw. Überschuldung durch Kredite, Versicherungen, Handyverträge,
Werbung zu informieren. Ggfs. sind Teilnehmende auch bei der Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung
zu unterstützen.
B.2.3.7 Interkulturelle Kenntnisse und Kompetenz
Die Fördereinheit dient der Unterstützung der Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten interkulturellen
Kompetenzen sowie der Stärkung des Bewusstseins für kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten und
umfasst mindestens die folgenden Themen:
• Vermittlung wichtiger deutscher Normen und Werte (z.B. Pünktlichkeit, Ordnung, Sauberkeit, Einhaltung
von Gesetzen und Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme)
• Gleichberechtigung der Geschlechter
• Angemessenes Verhalten in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz/im Betrieb
• Religiöse Vielfalt, Toleranz und Glaubensfreiheit
• Kennenlernen von typischen deutschen Begrüßungsformen, Gesten und Redewendungen im
Arbeitsalltag
Die Teilnehmenden sollen motiviert werden, die neu erworbenen Erfahrungen in ihr tägliches Leben zu
übertragen.
B.2.3.8 Arbeit und Bildung
Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
Den Teilnehmenden sind Informationen über erforderliche Nachweise von Schulbildung,
Hochschulabschlüssen, Berufsabschlüssen und erfolgten Berufstätigkeiten insbesondere in Verbindung mit
der Anerkennung des ausländischen Abschlusses zu vermitteln.
Dazu sind u.a. auch Fachdozentinnen/Fachdozenten/Epertinnen/Experten/Referentinnen/Referenten von
entsprechenden Einrichtungen (z.B. IHK, HWK, IQ-Netzwerk, regionale Anerkennungsberatungsstellen) für
die Maßnahme zu gewinnen.
Stellt sich im Maßnahmeverlauf bei Teilnehmenden heraus, dass anerkennungsrelevante Unterlagen
vorliegen, informiert der Auftragnehmer darüber unverzüglich die Vermittlungsfachkraft des Bedarfsträgers. In
Absprache mit dieser begleitet er die teilnehmende Person auch bei den ersten Schritten zur Einleitung des
Anerkennungsprozesses.
Informationen über den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Die Teilnehmenden sind allgemein zu informieren über:
• Aufnahmefähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich bestimmter Regionen und Branchen
(insbes. Informationen bzw. Chancen bzgl. MINT-Berufe auch für Frauen)
• Anforderungen /Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen
• Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz,
Mindestlohn, Unfallversicherung, Urlaubsanspruch)
• Werte und Normen (z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Informationen/Nachweis bei Krankheit bzw.
Fehlzeiten, Beantragung von Urlaub, Weisungsrecht des Arbeitgebers)
• Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Bei diesen Informationen ist auch auf die Spezifika der Zielgruppe (z.B. bisherige
Tätigkeit/Zielberuf/Zieltätigkeit) einzugehen.
Informationen zum deutschen Bildungssystem
• Aufbau
• Zuständigkeiten
• Bildungswege und Überblick zu Bildungsangeboten
B.2.3.9 Erarbeitung beruflicher Perspektiven
Ausgehend von vorhandenen Qualifikationen, den persönlichen Neigungen, Stärken und Potentialen sind
spezifische Beschäftigungsmöglichkeiten in potenziellen Branchen und Berufsfeldern individuell zu erarbeiten.
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Stand: 07.03.2022 901-22-45ind-74032 Seite 23 von 25
Dabei sollen unter Berücksichtigung der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt berufliche
Perspektiven eruiert und mögliche Vorgehensweisen hinsichtlich einer nachhaltigen Berufswegeplanung
aufgezeigt werden.
Dabei sind mindestens folgende Elemente zu berücksichtigen:
• Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten der Teilnehmenden
• kognitive und soziale Kompetenzen sowie kommunikative Fähigkeiten
• eigene Vorstellungen und Zielsetzungen der teilnehmenden Person
• förderliche und/oder hemmende Rahmenbedingungen aus dem persönlichen / sozialen Umfeld
• Motivation und Zuverlässigkeit
• Selbstbild und Fremdbild
• regionale Mobilität
• Eruierung ggf. fehlender Qualifikationen und des daraus resultierenden Handlungsbedarfes
• Informationen zu den in Frage kommenden Ausbildungsberufen sowie beruflichen Tätigkeiten und deren
Anforderungen
• Informationen über den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes
• Überprüfung der getroffenen Berufswahlentscheidung/Tätigkeitsentscheidung
Mit den Teilnehmenden sind Beratungsgespräche gemeinsam mit dem Bedarfsträger für weitere
Eingliederungs- und Aktivierungsmaßnahmen oder berufliche Weiterbildung zu organisieren.
B.2.3.10 Bewerbungsmanagement
Durch das Bewerbungsmanagement sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, sich auf dem
allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt selbstständig zu bewerben und dabei ihre Stärken, Kenntnisse
und Fähigkeiten entsprechend darzustellen.
Das Bewerbungsmanagement umfasst mindestens folgende Punkte:
• Möglichkeiten der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche (z.B. Online-Angebote, Tagespresse),
• Unterstützung im Umgang mit den Online Angeboten der BA und Befähigung zur Nutzung der Funktionen,
• Stärkung der Eigenbemühungen der Teilnehmenden,
• Herausarbeiten der bewerbungsrelevanten Stärken und Potentiale (inkl. Sozialkompetenz),
• Entwicklung von Selbstvermarktungs- und Bewerbungsstrategien,
• Aktives Bewerbungstraining der einzelnen teilnehmenden Person (dabei grds. Verhaltensregeln,
Körpersprache, Kommunikationstraining),
• Bewerbung per Telefon/Internet/E-Mail,
• Vermittlung der aktuellen Standards zur Erstellung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen,
• Erstellung eines vollständigen, individuellen Satzes Bewerbungsunterlagen (inkl. Bewerbungsfoto, soweit
die teilnehmende Person zugestimmt hat) nach den aktuellen Standards, so dass die teilnehmende
Person diese selbst je nach Stellenangebot neu erstellen kann,
• Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
• Prüfung der Aktualität/Anerkennung etwaiger Zertifizierungen und Qualifikationen,
• Möglichkeiten der Initiativbewerbung (Inserate, Bewerbung per Internet),
• Reflexion bisheriger Aktivitäten im Berufsverlauf,
• Nachhalten von erfolgten Bewerbungen.
Den Teilnehmenden ist ein Satz ihrer Bewerbungsunterlagen in Papierform und auf Datenträger (USB-Stick)
auszuhändigen.
Damit die Teilnehmenden eigene aussagefähige Bewerbungsunterlagen erstellen können, hat der
Auftragnehmer Materialien und Medien sowie einschlägige Fachliteratur in angemessenem Umfang und
angemessener Qualität/Aktualität bereitzustellen.
Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen mit Familienpflichten und Fluchthintergrund im Vorfeld
von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Ausbildungs- und
Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Durch gezielte Hilfestellung ist auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung vorzubereiten, um das Ziel, die
Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation der Zielgruppe spielt dabei die Verbesserung der
Organisationsfähigkeit der Teilnehmenden im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
zentrale Rolle. Die Teilnehmenden sind insofern aktiv bei der Organisation der Kinderbetreuung zu
unterstützen, insbesondere bei kurzfristigen zusätzlichen Bedarfen. Durch eine Steigerung von Motivation/
Engagement der Teilnehmenden soll zudem die Akzeptanz und Inanspruchnahme möglicher
Kinderbetreuungsangebote verbessert, die Teilnahme an der Maßnahme gesichert und infolgedessen die
berufliche Eingliederung unterstützt werden. Zur Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation sollen die
Teilnehmenden bei Erziehungsproblemen und rechtlichen Fragen sowie in Krisensituationen auf vorhandene
Hilfen, wie auch kommunale Angebote hingewiesen und zu deren Inanspruchnahme motiviert werden.
Weitere Schwerpunkte der inhaltlichen Ausrichtung der Leistung sind darüber hinaus:
• die Schaffung bzw. Entwicklung stabiler Netzwerke (Inanspruchnahme Dritter sowie Netzwerkestrategien
für persönliche Netzwerke)
• die Befähigung der Teilnehmenden zur selbständigen Entwicklung von Lösungsstrategien
• das Entwickeln von Handlungsstrategien und Handlungskompetenzen im Hinblick auf die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
• die Schaffung geordneter Tagesstrukturen
• die Steigerung der Mobilität, Motivation sowie Belastbarkeit
Die Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch
intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden.
Teilnehmende
Teilnehmende sind in der Regel erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund, die in einer
Bedarfsgemeinschaft mit Kind(ern) leben und darüber hinaus einen ausgeprägtem individuellen
Aktivierungsbedarf aufweisen. Typische Problemlagen / Handlungsbedarfe sind hierbei insbesondere:
- fehlender (anerkannter) Schul- und/oder Berufsabschluss,
- sprachliche Defizite,
- vom sozialen und kulturellen Hintergrund her in starkem Maße durch das System des Herkunftslandes
geprägt,
- multiple Vermittlungshemmnisse
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger für jede teilnehmende Person festgelegt. Sie beträgt
in der Regel vier Monate.
Die Teilnahme ist für jede teilnehmende Person mit einem persönlichen Zeitbudget verbunden. Dieses
umfasst mindestens zwei und maximal sechs Stunden pro Kalenderwoche.Eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen.
Mindestens 80 % des Umfangs des persönlichen Coachingbudgets je teilnehmende Person sind im Rahmen
von Einzelgesprächen zu leisten. Bei gleichen Themenstellungen (Phase 2) können darüber hinaus
Kleingruppen gebildet werden, die Gruppengröße darf jedoch vier Teilnehmende nicht überschreiten.
Fördereinheiten der Maßnahme sind:
Die Maßnahme ist in zwei Phasen gegliedert, wobei sich die Dauer der einzelnen Phasen an den individuellen
Bedürfnissen und den Integrationsfortschritten der Teilnehmenden orientiert.
Die Phase 1 ist im Einzelcoaching durchzuführen. Für die Durchführung der Phase 2 und bei homogener
Struktur der Teilnehmenden ist die Bildung einer Kleingruppe (max. 4 Teilnehmende) zulässig, sofern dies aus
methodisch didaktischen Gründen der Zielerreichung dienlich ist. Sofern sich bei allen weiteren
Fördereinheiten der Phase 2, die Zielerreichung nur durch persönliche Einzelgespräche (4-Augen-Prinzip)
umsetzen lässt, sind diese im Einzelcoaching durchzuführen.
Zu den gemeinsamen Aufgaben des Jobcoaches und der sozialpädagogischen Fachkraft gehören:
1. Koordinierung der Förderverläufe (plant, fördert, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert
kontinuierlich individuelle Förderverläufe)
2. Hausbesuche
3. Erstellen und Fortschreiben des Handlungsplanes in Absprache mit den Teilnehmenden und den in der
Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern
4. Abstimmung der Inhalte des Handlungsplans mit den Teilnehmenden (Inhalt, Zeitpunkt und
Gesprächsteilnehmende sind zu dokumentieren, den Teilnehmenden ist der Handlungsplan im Original
auszuhändigen)
5. Zielvereinbarungen mit den Teilnehmenden treffen und die Umsetzung kontrollieren und dokumentieren,
6. Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive
7. Unterstützung und Hilfestellung bei Antragstellungen von Sozialleistungen
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
Stand: 07.03.2022 901-22-45ind-74032 Seite 20 von 25
8. Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität der Teilnehmenden, insbesondere durch Darstellung
alternativer Arbeitszeitmodelle und alternativer Beschäftigungsformen (u.a. Zeitarbeit, Selbständigkeit),
Chancen befristeter Beschäftigungsverhältnisse, Nutzung ÖPNV, Vereinbarkeit Familie und Beruf,
Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft sind mindestens:
• Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention)
• Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe
• Verhaltenstraining
• Regelmäßige Sprechstundenangebote
• Informationen zur Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Sucht- und Schuldnerberatung)
• Aufbau von verlässlichen Beziehungsstrukturen
B.2.1 Phase 1 (obligatorische Einstiegsphase):
Wesentliches Element der Einstiegsphase ist eine Betreuung der Teilnehmenden zunächst im Rahmen von
aufsuchender Sozialarbeit unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmenden. Diese Hausbesuche sind
nicht im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der sozialintegrativen
Betreuung der Teilnehmenden. Im weiteren Maßnahmeverlauf sollen die Kontakte immer mehr in die
Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlagert werden.
Folgende Inhalte sind Gegenstand der Einstiegsphase:
• Aufbau einer Vertrauensbasis
• Einschätzen der familiären und sozialen Situation
• Abholen der Teilnehmenden da, wo sie stehen
• Anreize zur aktiven Teilnahme an der Maßnahme schaffen
• Durchführung von zielgerichteten, auch alternativen Aktivitäten des Auftragnehmers, um die
Teilnehmenden „an den Tisch“ zu bekommen
• Lernen, Verpflichtungen einzuhalten (z. B. Termine wahrnehmen; Erfüllen von konkreten Aufträgen)
• Ressourcenanalyse/Feststellen des Unterstützungsbedarfes („Wo drückt der Schuh?“)
• Welche Vorstellungen haben die einzelnen Teilnehmenden?
• Netzwerkanalyse – Aufbau und Ausbau von fördernden Beziehungen (Nachhaltigkeit), aber auch Abbau
von hemmenden Beziehungen – dies bezieht sich auf Institutionen und auf die private Sphäre
• Selbstbild/Fremdbild der Teilnehmenden
• Erstellen eines bedarfsgerechten Handlungsplanes gemeinsam mit den Teilnehmenden. Mit Hilfe des
Handlungsplans sollen individuell die Schritte erarbeitet werden, die die Teilnehmenden befähigen, ihre
offenen Fragestellungen und Probleme mit Hilfe der verschiedenen Netzwerkpartner nachhaltig zu
bearbeiten und zu überwinden.
B.2.2 Phase 2 (Projektphase):
Folgende Inhalte sind Gegenstand der Projektphase:
• Definition eigener realistischer Lebens- und Berufsziele
• Motivationsförderung/Aktivierung der Teilnehmenden
• Aufarbeitung und gemeinsames Finden von Lösungswegen, um zukünftig selbständig und bedarfsgerecht
Hilfe in Anspruch zu nehmen bzw. die Situationen selbständig meistern zu können. Die beratende und
unterstützende Funktion der Integrationsfachkraft des Jobcenters soll als positives Hilfsangebot erkannt
werden
• Schaffung neuer Netzwerkstrukturen
• Zeit- und Selbstmanagement
• Kritikfähigkeit / Kritikakzeptanz
• Kommunikationsfähigkeit – Was will ich und wie kommuniziere ich meine Wünsche und Vorstellungen?
• Thematische Angebote: z. B. Gesundheitsvorsorge (auch Ernährung); andere bedarfsgerechte
Versorgungsangebote oder thematische Angebote
B.2.3 Fördereinheiten
Ergänzend zu den genannten Inhalten der zwei Phasen der Maßnahme sind folgende Fördereinheiten
vorzuhalten und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs der Teilnehmenden durchzuführen:
Bei homogener Struktur der Teilnehmenden, ist die Bildung einer Kleingruppe (max. 4 Teilnehmende) zulässig,
sofern dies aus methodisch didaktischen Gründen der Zielerreichung dienlich ist.
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
Stand: 07.03.2022 901-22-45ind-74032 Seite 21 von 25
B.2.3.1 Unterstützung bei der Integration in Sprachkurse (obligatorisch)
Zur Verbesserung des Sprachstandes sind die Teilnehmenden vorrangig dabei zu unterstützen, die
Möglichkeit zur Teilnahme an einem nach IntV geförderten Integrationskurs zu prüfen, sofern dies noch nicht
erfolgt ist. Hierzu gehört auch eine Integrationskursverpflichtung zu erwirken (zum Beispiel durch Anforderung
einer solchen beim BAMF), sofern diese nicht bereits vorliegt.
Für zur Teilnahme am Integrationskurs nach IntV verpflichtete oder berechtigte teilnehmende Personen
fokussiert sich die Durchführung auf die Vorbereitung der Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. die
Eingliederung in einen solchen. Dazu gehört insbesondere, die teilnehmende Person bei der Suche nach
einem entsprechenden Integrationskurs zu unterstützen und die Teilnahme zu organisieren und zu begleiten.
Es ist auf einen frühestmöglichen Eintritt in den Integrationskurs hinzuwirken.
Darüber hinaus ist die Eingliederung in alternative Angebote zur Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen
(Deutschsprachkurse) zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer qualifizierten Sprachförderung sind dabei
vorrangig Berufssprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) zu berücksichtigen.
Darüberhinausgehende alternative Angebote ohne Zulassung durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bedarfsträgers. Das diesbezüglich konkrete Vorgehen
ist nach Zuschlagserteilung zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger individuell abzustimmen.
Nachgehende Begleitung während der Teilnahme an Sprachkursen
Während der restlichen individuellen Teilnahmedauer steht der Auftragnehmer der an einem Integrationskurs
bzw. sonstigen Deutschsprachkurs teilnehmenden Person weiterhin als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
zur Verfügung und betreut diese (vgl. B.1.3). Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die
teilnehmende Person mindestens den unter B.1.3 definierten Umfang an Einzelcoaching absolviert. So soll
darauf hingewirkt werden, dass der zu absolvierende Kurs erfolgreich verläuft. Daher gehören insbesondere
Konfliktintervention (ggf. Moderation und Mediation), Aufrechterhaltung der Motivation sowie die Unterstützung
der Vereinbarkeit von Familie und Kursteilnahme zur nachgehenden Begleitung.
Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen eine nachgehende Begleitung der teilnehmenden
Person während der Teilnahme am Sprachkurs für die restliche individuelle Teilnahmedauer nicht möglich ist,
entscheidet der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über den Abbruch der jeweiligen
teilnehmenden Person. Ein erneutes Maßnahmeangebot an die teilnehmende Person durch den Bedarfsträger
nach Abschluss des jeweiligen Sprachkurses ist möglich.
B.2.3.2 Intensive Aktivierung
Die Teilnehmenden sollen gezielte Hilfestellung bei der Beseitigung von individuellen Hemmnissen erhalten
und über generelle Hilfen zur Beschäftigungsaufnahme informiert werden. Dazu sind die Teilnehmenden aktiv
zu beraten, bei Antragstellungen zu unterstützen und die Umsetzung geplanter Hilfen gemeinsam mit den
Netzwerkpartnern zu begleiten. Insbesondere sind die kommunalen Unterstützungsleistungen nach § 16 a
SGB II zu erläutern, um den Kindern der Teilnehmenden mit den Unterstützungsangeboten die soziale
Integration in Schule und Freizeit zu erleichtern.
B.2.3.3 Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität
Zur Steigerung von beruflicher Mobilität und Flexibilität sollen verschiedene Arbeitszeitmodelle und
Beschäftigungsformen (u.a. Mini-und Midi-Job) sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel thematisiert
werden.
Ursachen für fehlende berufliche und regionale Mobilität sollen analysiert und ggf. abgestellt werden.
B.2.3.4 Vorteile durch den Wegfall der Hilfebedürftigkeit
Die Teilnehmenden sollen über die positiven Auswirkungen, welche durch den Wegfall der Hilfebedürftigkeit
innerhalb der Partnerschaft, der Familie und dem sozialen Umfeld entstehen, ausführlich informiert werden.
B.2.3.5 Herstellen einer stabilen Kinderbetreuung
Es sollen die verschiedenen Formen der Kinderbetreuung sowie deren Verknüpfungsmöglichkeiten und
Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Jugendamt) dargestellt und erläutert werden. Die Einrichtungen sowie Dritte,
sollen durch einen persönlichen Kontakt vor Ort bekannt sein, um Kontaktschwierigkeiten und Hemmnisse
abzubauen. Bei Bedarf, soll Unterstützung bei der Suche (inklusive Begleitung) nach wohnortnahen
Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Die Verbesserung der Organisationsfähigkeit im Hinblick der
Vereinbarkeit von Kind und Beruf soll voll umfänglich aufgezeigt werden.
Coaching - Take-off – Durchstarten mit Kindern - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S.I SGB III
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B.2.3.6 Finanz- und Haushaltskompetenz
Es soll bezogen auf die persönliche Lebenssituation der Konsum und der Umgang mit Geld erlernt werden.
Über Kontrolle, Überblick und Möglichkeiten der Senkung täglicher, monatlicher und jährlicher Kosten ist
ebenso wie über die Gefahr von Ver- bzw. Überschuldung durch Kredite, Versicherungen, Handyverträge,
Werbung zu informieren. Ggfs. sind Teilnehmende auch bei der Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung
zu unterstützen.
B.2.3.7 Interkulturelle Kenntnisse und Kompetenz
Die Fördereinheit dient der Unterstützung der Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten interkulturellen
Kompetenzen sowie der Stärkung des Bewusstseins für kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten und
umfasst mindestens die folgenden Themen:
• Vermittlung wichtiger deutscher Normen und Werte (z.B. Pünktlichkeit, Ordnung, Sauberkeit, Einhaltung
von Gesetzen und Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme)
• Gleichberechtigung der Geschlechter
• Angemessenes Verhalten in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz/im Betrieb
• Religiöse Vielfalt, Toleranz und Glaubensfreiheit
• Kennenlernen von typischen deutschen Begrüßungsformen, Gesten und Redewendungen im
Arbeitsalltag
Die Teilnehmenden sollen motiviert werden, die neu erworbenen Erfahrungen in ihr tägliches Leben zu
übertragen.
B.2.3.8 Arbeit und Bildung
Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
Den Teilnehmenden sind Informationen über erforderliche Nachweise von Schulbildung,
Hochschulabschlüssen, Berufsabschlüssen und erfolgten Berufstätigkeiten insbesondere in Verbindung mit
der Anerkennung des ausländischen Abschlusses zu vermitteln.
Dazu sind u.a. auch Fachdozentinnen/Fachdozenten/Epertinnen/Experten/Referentinnen/Referenten von
entsprechenden Einrichtungen (z.B. IHK, HWK, IQ-Netzwerk, regionale Anerkennungsberatungsstellen) für
die Maßnahme zu gewinnen.
Stellt sich im Maßnahmeverlauf bei Teilnehmenden heraus, dass anerkennungsrelevante Unterlagen
vorliegen, informiert der Auftragnehmer darüber unverzüglich die Vermittlungsfachkraft des Bedarfsträgers. In
Absprache mit dieser begleitet er die teilnehmende Person auch bei den ersten Schritten zur Einleitung des
Anerkennungsprozesses.
Informationen über den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Die Teilnehmenden sind allgemein zu informieren über:
• Aufnahmefähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich bestimmter Regionen und Branchen
(insbes. Informationen bzw. Chancen bzgl. MINT-Berufe auch für Frauen)
• Anforderungen /Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen
• Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz,
Mindestlohn, Unfallversicherung, Urlaubsanspruch)
• Werte und Normen (z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Informationen/Nachweis bei Krankheit bzw.
Fehlzeiten, Beantragung von Urlaub, Weisungsrecht des Arbeitgebers)
• Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Bei diesen Informationen ist auch auf die Spezifika der Zielgruppe (z.B. bisherige
Tätigkeit/Zielberuf/Zieltätigkeit) einzugehen.
Informationen zum deutschen Bildungssystem
• Aufbau
• Zuständigkeiten
• Bildungswege und Überblick zu Bildungsangeboten
B.2.3.9 Erarbeitung beruflicher Perspektiven
Ausgehend von vorhandenen Qualifikationen, den persönlichen Neigungen, Stärken und Potentialen sind
spezifische Beschäftigungsmöglichkeiten in potenziellen Branchen und Berufsfeldern individuell zu erarbeiten.
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Dabei sollen unter Berücksichtigung der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt berufliche
Perspektiven eruiert und mögliche Vorgehensweisen hinsichtlich einer nachhaltigen Berufswegeplanung
aufgezeigt werden.
Dabei sind mindestens folgende Elemente zu berücksichtigen:
• Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten der Teilnehmenden
• kognitive und soziale Kompetenzen sowie kommunikative Fähigkeiten
• eigene Vorstellungen und Zielsetzungen der teilnehmenden Person
• förderliche und/oder hemmende Rahmenbedingungen aus dem persönlichen / sozialen Umfeld
• Motivation und Zuverlässigkeit
• Selbstbild und Fremdbild
• regionale Mobilität
• Eruierung ggf. fehlender Qualifikationen und des daraus resultierenden Handlungsbedarfes
• Informationen zu den in Frage kommenden Ausbildungsberufen sowie beruflichen Tätigkeiten und deren
Anforderungen
• Informationen über den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes
• Überprüfung der getroffenen Berufswahlentscheidung/Tätigkeitsentscheidung
Mit den Teilnehmenden sind Beratungsgespräche gemeinsam mit dem Bedarfsträger für weitere
Eingliederungs- und Aktivierungsmaßnahmen oder berufliche Weiterbildung zu organisieren.
B.2.3.10 Bewerbungsmanagement
Durch das Bewerbungsmanagement sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, sich auf dem
allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt selbstständig zu bewerben und dabei ihre Stärken, Kenntnisse
und Fähigkeiten entsprechend darzustellen.
Das Bewerbungsmanagement umfasst mindestens folgende Punkte:
• Möglichkeiten der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche (z.B. Online-Angebote, Tagespresse),
• Unterstützung im Umgang mit den Online Angeboten der BA und Befähigung zur Nutzung der Funktionen,
• Stärkung der Eigenbemühungen der Teilnehmenden,
• Herausarbeiten der bewerbungsrelevanten Stärken und Potentiale (inkl. Sozialkompetenz),
• Entwicklung von Selbstvermarktungs- und Bewerbungsstrategien,
• Aktives Bewerbungstraining der einzelnen teilnehmenden Person (dabei grds. Verhaltensregeln,
Körpersprache, Kommunikationstraining),
• Bewerbung per Telefon/Internet/E-Mail,
• Vermittlung der aktuellen Standards zur Erstellung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen,
• Erstellung eines vollständigen, individuellen Satzes Bewerbungsunterlagen (inkl. Bewerbungsfoto, soweit
die teilnehmende Person zugestimmt hat) nach den aktuellen Standards, so dass die teilnehmende
Person diese selbst je nach Stellenangebot neu erstellen kann,
• Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
• Prüfung der Aktualität/Anerkennung etwaiger Zertifizierungen und Qualifikationen,
• Möglichkeiten der Initiativbewerbung (Inserate, Bewerbung per Internet),
• Reflexion bisheriger Aktivitäten im Berufsverlauf,
• Nachhalten von erfolgten Bewerbungen.
Den Teilnehmenden ist ein Satz ihrer Bewerbungsunterlagen in Papierform und auf Datenträger (USB-Stick)
auszuhändigen.
Damit die Teilnehmenden eigene aussagefähige Bewerbungsunterlagen erstellen können, hat der
Auftragnehmer Materialien und Medien sowie einschlägige Fachliteratur in angemessenem Umfang und
angemessener Qualität/Aktualität bereitzustellen.
Seminarart: Projektmitarbeit
geplanter Zeitraum: vom 01.11.2022 bis 31.03.2023
Termindetails: Folgeaufträge möglich!
Honorar: 25,00-30,00 € pro 60 min
Schulungsort
12489 Berlin, Deutschland
Auftrag 111604 vom 24.10.2022.
