Dozent gesucht für Auftrag - Erwachsenenpädagogik
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Thema:
Auftrag Info:
Für unsere Maßnahme Gewusst wie – Zurechtkommen im Behördendschungel suchen wir ab sofort Verstärkung!
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung eines Gruppencoachings (Modul 1) mit anschließendem individuellem Einzelcoaching (Modul 2) mit dem Ziel, der Aktivierung bzw. Heranführung der Teilnehmer an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dabei erfolgt im Modul 1, in Form eines Gruppencoachings mit maximal fünf Teilnehmern, eine persönliche
Beratung zu Rechten und Pflichten sowie Fördermöglichkeiten im SGB II. Im sich anschließenden zweiten
Modul erhalten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen individuelle, einzelfallbezogene Unterstützung bei
der sozialen Orientierung. (Einzelcoaching)
Die Ergebnisse der Maßnahme dienen als Grundlage für die Planung des weiteren Eingliederungsprozesses
und die Einleitung weiterer Aktivitäten und Maßnahmen durch den Bedarfsträger.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Flucht- und Migrationshintergrund
Die Teilnahmedauer setzt sich aus einem 1-wöchigen Gruppencoaching (Modul 1) in Teilzeit (5 Tage/ Woche
mit je 4 Coachingstunden/ Tag) und einem 3-wöchigen Einzelcoaching (Modul 2) von insgesamt mindestens
15 und maximal 20 Coachingstunden zusammen.
Eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten.
Inhalte/Module:
B.2.1 Module
Die Leistung setzt sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen. Der Auftragnehmer hat die zu
absolvierenden Inhalte und den Methodeneinsatz auf den individuellen Bedarf des Teilnehmers auszurichten.
Der Bedarfsträger kann darüber hinaus für jeden Teilnehmer individuell bestimmen, ob und in welchem
Umfang bestimmte Inhalte der Module zu absolvieren sind. Sofern der Bedarfsträger von dieser Möglichkeit
Gebrauch macht, erfolgt diese Festlegung mit dem Angebotsschreiben. Die Vorgaben des Bedarfsträgers sind
bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen.
B.2.1.1 Rechte und Pflichten im SGB II (Modul 1)
Im Rahmen dieses Moduls soll, in Form eines Gruppencoachings (max. 5 Teilnehmer, vgl. B.1.1) eine
ausführliche Erläuterung der rechtlichen Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen im SGB II erfolgen. Hierbei
ist insbesondere auf folgende Erhebungsparameter einzugehen:
• Aufgaben und Strukturen der Jobcenter
• Mitwirkungspflichten gem. §§ 60 ff SGB I und Folgen bei fehlender Mitwirkung (§§ 31 ff SGB II –
Sanktionen)
• Erläutern des Prinzips „Fördern und Fordern“
• Klärung spezifischer Begrifflichkeiten wie Arbeitslosigkeit, Leistungsberechtige, Bedarfsgemeinschaft,
Hilfebedürftigkeit, Antragstellung, Eingliederungsvereinbarung, Zumutbarkeit, Ortsabwesenheit,
Verfügbarkeit, Arbeitsunfähigkeit, Veränderungsmitteilungen
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, u.a. Förderung beruflicher Weiterbildung, Vermittlungsbudget,
Einstiegsgeld, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Maßnahme bei einem Arbeitgeber
• Hinweise zu Bildung und Teilhabe, Antrag Mehrbedarf, Darlehen/ Erstausstattung, Wohnung
Im Rahmen der Antragstellung von Leistungen nach dem SGB II erhalten die Teilnehmer vom Bedarfsträger
ein Arbeitspaket. Dabei handelt es sich um Unterlagen, welche insbesondere der Vorbereitung des
Vermittlungsgespräches sowie der weiteren Integrationsarbeit beim Auftraggeber dienen. Inhalt des
Arbeitspaketes sind insbesondere integrationsrelevante Daten, welche der Bedarfsträger für die Erfüllung
seines Eingliederungsauftrages benötigt.
Im Rahmen der Durchführung dieses Moduls ist der Teilnehmer beim Ausfüllen des Arbeitspaketes zu
unterstützen.
B.2.1.2 Soziale Orientierung (Modul 2)
An das Gruppencoaching schließt sich ein Einzelcoaching mit dem Ziel der sozialen Orientierung an. Dieses
Modul beinhaltet folgende Schwerpunkte:
• Hilfestellen zur behördlichen Orientierung
• Hilfe bei der Suche nach Beratungsstellen
• Hilfe bei der Suche nach Ärzten
• Erläuterung zum Verfahren der Wohnungssuche
• Erläuterung zum Verfahren zu Kitaanmeldungen
• Hilfe bei der Sprachkurssuche
• Begleitung des Teilnehmers zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgeber
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung eines Gruppencoachings (Modul 1) mit anschließendem individuellem Einzelcoaching (Modul 2) mit dem Ziel, der Aktivierung bzw. Heranführung der Teilnehmer an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dabei erfolgt im Modul 1, in Form eines Gruppencoachings mit maximal fünf Teilnehmern, eine persönliche
Beratung zu Rechten und Pflichten sowie Fördermöglichkeiten im SGB II. Im sich anschließenden zweiten
Modul erhalten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen individuelle, einzelfallbezogene Unterstützung bei
der sozialen Orientierung. (Einzelcoaching)
Die Ergebnisse der Maßnahme dienen als Grundlage für die Planung des weiteren Eingliederungsprozesses
und die Einleitung weiterer Aktivitäten und Maßnahmen durch den Bedarfsträger.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Flucht- und Migrationshintergrund
Die Teilnahmedauer setzt sich aus einem 1-wöchigen Gruppencoaching (Modul 1) in Teilzeit (5 Tage/ Woche
mit je 4 Coachingstunden/ Tag) und einem 3-wöchigen Einzelcoaching (Modul 2) von insgesamt mindestens
15 und maximal 20 Coachingstunden zusammen.
Eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten.
Inhalte/Module:
B.2.1 Module
Die Leistung setzt sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen. Der Auftragnehmer hat die zu
absolvierenden Inhalte und den Methodeneinsatz auf den individuellen Bedarf des Teilnehmers auszurichten.
Der Bedarfsträger kann darüber hinaus für jeden Teilnehmer individuell bestimmen, ob und in welchem
Umfang bestimmte Inhalte der Module zu absolvieren sind. Sofern der Bedarfsträger von dieser Möglichkeit
Gebrauch macht, erfolgt diese Festlegung mit dem Angebotsschreiben. Die Vorgaben des Bedarfsträgers sind
bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen.
B.2.1.1 Rechte und Pflichten im SGB II (Modul 1)
Im Rahmen dieses Moduls soll, in Form eines Gruppencoachings (max. 5 Teilnehmer, vgl. B.1.1) eine
ausführliche Erläuterung der rechtlichen Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen im SGB II erfolgen. Hierbei
ist insbesondere auf folgende Erhebungsparameter einzugehen:
• Aufgaben und Strukturen der Jobcenter
• Mitwirkungspflichten gem. §§ 60 ff SGB I und Folgen bei fehlender Mitwirkung (§§ 31 ff SGB II –
Sanktionen)
• Erläutern des Prinzips „Fördern und Fordern“
• Klärung spezifischer Begrifflichkeiten wie Arbeitslosigkeit, Leistungsberechtige, Bedarfsgemeinschaft,
Hilfebedürftigkeit, Antragstellung, Eingliederungsvereinbarung, Zumutbarkeit, Ortsabwesenheit,
Verfügbarkeit, Arbeitsunfähigkeit, Veränderungsmitteilungen
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, u.a. Förderung beruflicher Weiterbildung, Vermittlungsbudget,
Einstiegsgeld, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Maßnahme bei einem Arbeitgeber
• Hinweise zu Bildung und Teilhabe, Antrag Mehrbedarf, Darlehen/ Erstausstattung, Wohnung
Im Rahmen der Antragstellung von Leistungen nach dem SGB II erhalten die Teilnehmer vom Bedarfsträger
ein Arbeitspaket. Dabei handelt es sich um Unterlagen, welche insbesondere der Vorbereitung des
Vermittlungsgespräches sowie der weiteren Integrationsarbeit beim Auftraggeber dienen. Inhalt des
Arbeitspaketes sind insbesondere integrationsrelevante Daten, welche der Bedarfsträger für die Erfüllung
seines Eingliederungsauftrages benötigt.
Im Rahmen der Durchführung dieses Moduls ist der Teilnehmer beim Ausfüllen des Arbeitspaketes zu
unterstützen.
B.2.1.2 Soziale Orientierung (Modul 2)
An das Gruppencoaching schließt sich ein Einzelcoaching mit dem Ziel der sozialen Orientierung an. Dieses
Modul beinhaltet folgende Schwerpunkte:
• Hilfestellen zur behördlichen Orientierung
• Hilfe bei der Suche nach Beratungsstellen
• Hilfe bei der Suche nach Ärzten
• Erläuterung zum Verfahren der Wohnungssuche
• Erläuterung zum Verfahren zu Kitaanmeldungen
• Hilfe bei der Sprachkurssuche
• Begleitung des Teilnehmers zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgeber
Seminarart: Projektmitarbeit
geplanter Zeitraum: vom 01.11.2022 bis 31.03.2023
Termindetails: Folgeaufträge möglich!
Honorar: 25,00-30,00 € pro 60 min
Schulungsort
12489 Berlin, Deutschland
Auftrag 111605 vom 24.10.2022.
