Dozent gesucht für Auftrag - Integrationskurs (Sprachkurs Deutsch & Orientierungskurs)
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Thema:
Auftrag Info:
Wir möchten gerne als Weiterbildungsanbieter in Kiel und Rostock Integrationskurse anbieten und suchen dafür Dozenten.
Voraussetzung ist, daß Lehrkräfte, die im Integrationskurs unterrichten, über eine Zulassung des Bundesamtes nach § 15 IntV verfügen müssen.
Seit 01.02.2023 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Integrationskurs für die Zeit vom 01.02.2023 bis einschl. 30.06.2024 berechtigen:
Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer Qualifizierungsmaßnahme verwiesen wurden, können bereits während der Teilnahme an der Zusatzqualifizierung DaZ des Bundesamtes oder einer einschlägig anerkannten Weiterbildung im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Masterstudierende der Studienfächer "Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache" mit einem allgemeinen Hochschulabschluss und nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf Sprachniveau C1 nach GER in Verbindung mit einem Hochschulnachweis über mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium DaF / DaZ in Deutschland können im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss für andere Fächer (außer Deutsch und moderne Fremdsprachen) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nachgewiesener Sprachlehrerfahrung im Bereich DaF / DaZ (z. B. in Willkommens-/Integrationsklassen) im Umfang von mind. 1 200 UE können im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Seit dem 01.07.2023 dürfen Lehramtsstudierende mit dem Studienziel Staatsexamen im Rahmen einer Ausnahmeregelung in bis spätestens 30.06.2024 begonnenen Integrationskursabschnitten unterrichten, sofern sie im Lehramtsstudium bereits mindestens sechs Semester erfolgreich abgeschlossen oder mind. 180 ECTS (ohne möglicherweise bereits erworbene Punkte im Ergänzungsfach/Drittelfach/Zertifikatsstudium DaF/DaZ) erlangt haben
und
die mit einer innerhalb ihres Lehramtsstudiums angebotenen DaF/DaZ-Qualifizierung als Ergänzungsfach, Drittelfach oder Zusatzstudium nachweislich begonnen haben.
In allen Fällen ist vor der Aufnahme der Unterrichtstätigkeit zunächst eine Bestätigung des Bundesamtes von der Lehrkraft einzuholen und beim Integrationskursträger vorzulegen.
Voraussetzung ist, daß Lehrkräfte, die im Integrationskurs unterrichten, über eine Zulassung des Bundesamtes nach § 15 IntV verfügen müssen.
Seit 01.02.2023 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Integrationskurs für die Zeit vom 01.02.2023 bis einschl. 30.06.2024 berechtigen:
Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer Qualifizierungsmaßnahme verwiesen wurden, können bereits während der Teilnahme an der Zusatzqualifizierung DaZ des Bundesamtes oder einer einschlägig anerkannten Weiterbildung im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Masterstudierende der Studienfächer "Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache" mit einem allgemeinen Hochschulabschluss und nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf Sprachniveau C1 nach GER in Verbindung mit einem Hochschulnachweis über mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium DaF / DaZ in Deutschland können im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss für andere Fächer (außer Deutsch und moderne Fremdsprachen) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nachgewiesener Sprachlehrerfahrung im Bereich DaF / DaZ (z. B. in Willkommens-/Integrationsklassen) im Umfang von mind. 1 200 UE können im Integrationskurs im o. g. Zeitraum unterrichten.
Seit dem 01.07.2023 dürfen Lehramtsstudierende mit dem Studienziel Staatsexamen im Rahmen einer Ausnahmeregelung in bis spätestens 30.06.2024 begonnenen Integrationskursabschnitten unterrichten, sofern sie im Lehramtsstudium bereits mindestens sechs Semester erfolgreich abgeschlossen oder mind. 180 ECTS (ohne möglicherweise bereits erworbene Punkte im Ergänzungsfach/Drittelfach/Zertifikatsstudium DaF/DaZ) erlangt haben
und
die mit einer innerhalb ihres Lehramtsstudiums angebotenen DaF/DaZ-Qualifizierung als Ergänzungsfach, Drittelfach oder Zusatzstudium nachweislich begonnen haben.
In allen Fällen ist vor der Aufnahme der Unterrichtstätigkeit zunächst eine Bestätigung des Bundesamtes von der Lehrkraft einzuholen und beim Integrationskursträger vorzulegen.
Seminarart: öffentlich gefördert (SGB3, ESF...)
geplanter Zeitraum: vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Termindetails: Die Kurse sollen in 2024 durchgeführt werden. Genaue Termine folgen.
Honorar: Keine Angaben oder verhandelbar
Schulungsort
24106 Kiel, Deutschland
Auftrag 129863 vom 25.08.2023.