Dozent gesucht für Auftrag - Vermittlungscoach - Allgemein / Grundlagen

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Thema:
1. Vermittlungscoach - Allgemein / Grundlagen

Auftrag Info:
Es handelt sich um arbeitssuchende Personen, tw. mit einer geringfügigen Beschäftigung, die in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen.
Gesuchte Professionen: Jobcoach, Sozialcoach, Päd. Fachkraft.

Geforderte Qualifikationen für die einzelnen Professionen entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen:

Jobcoach:
Beim Job-Coach wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Job-Coach muss über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens eine zweijährige Erfahrung in der beruflichen sowie sozialen Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung. Die Anforderungen an die Berufserfahrung gelten auch als erfüllt, wenn die Tätigkeit eines Job-Coachs bereits in einer Eingliederungs-maßnahme für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeübt wurde.
Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind unabdingbar. Au-ßerdem erfordern die Aufgaben des Job-Coaches Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz sowie ein stark kundenorientiertes Verhalten. Umfassende Kenntnisse in marktüblicher Office- und Anwendersoftware werden vorausgesetzt. Der Job-Coach muss die Fähigkeit besitzen, den Teilnehmer bei der Anwendung der verschie-denen Suchwege und im Umgang mit dieser JOBBÖRSE zu unterstützen.
Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungstraining und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Der Job-Coach muss die Fähigkeit besitzen, den Teilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit dieser JOBBÖRSE zu unterstützen.
Die Aufgabe des Job-Coaches liegt in der erfolgreichen Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt und in der Einleitung der für den Integrationsfortschritt notwendigen Qualifizierungen.
Sozialcoach:
Beim Sozial-Coach wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heil-pädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen.
Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher – Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungs-pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, so-weit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
• Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,
• Grundlagen Psychologie,
• Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,
• Förderpädagogik,
• Kommunikation und Gesprächsführung,
• Medienpädagogik.

Bei Erziehern, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate in der Funktion des Sozialpädagogen im Auftrag der BA tätig waren, ist der Nachweis der einschlägigen Zusatzqualifikation nicht erforderlich.

Päd. Fachkraft/ Ausbilder
Die pädagogischen Fachkräfte/Ausbilder müssen fachlich und pädago-gisch geeignet sein.
Fachlich geeignet ist, wer über einen einschlägigen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss und über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügt.
Pädagogisch geeignet ist, wer über
• die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädagogische Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und
• Berufserfahrung in der Ausbildung oder Weiterbildung, vorzugsweise in der Erwachsenenbildung,

verfügt.
Die pädagogischen Fachkräfte/Ausbilder werden in der Maßnahme insbesondere für die berufsfachliche Kenntnisvermittlung eingesetzt (B.2.3).
Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten bei allen Professionen nicht als Berufserfahrung.

Termindetails: Kernarbeitszeiten sind Mo-Do von 08:00-17:00 und Fr. von 08:00-15:00 Uhr. Flexible Ausgestaltung (halbtags etc.) möglich.

Honorar: 24,00-28,00 € pro 60 min


Schulungsort
53721 Siegburg, Deutschland


Auftrag 93449 vom 14.04.2021.
  

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