Dozent gesucht für Auftrag - Zivilrecht / Privatrecht / Bürgerliches Recht
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Thema:
Auftrag Info:
Aufträge werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens nach UVgO vergeben.
Gesucht werden grundsätzlich interessierte Lehrende für den Einsatz in Unterrichten im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung der Anwärterinnen im mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 18.07.2012).
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Qualifikationsstufe: DQR-Niveau 4 / vergleichbar mit dualer Berufsausbildung
grobe Themenübersicht:
Schuldverhältnis
- Schuldner
- Gläubiger
- Schuldverhältnis
Beendigung von Schuldverhältnissen
- Erfüllung, § 362
- Leistung an Erfüllung statt/ erfüllungshalber, § 364 BGB
- Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
- Kündigung
- Rücktritt, §§ 346 ff. BGB
- Widerruf
- Unmöglichkeit, § 275 BGB
- Anfechtung, § 142 BGB
Anfechtung von Willenserklärungen
- Anfechtungsvoraussetzungen
- Inhalts- und Erklärungsirrtum
- Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
Unmöglichkeit, § 275 I BGB (inkl. Arten der Unmöglichkeit, Abgrenzung zu Abs. 2 und 3, Bedeutung der Unmöglichkeit für die Gegenleistung, Schadenersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit gem. § 311a BGB und nachträglicher Unmöglichkeit gem. §§ 283, 280 BGB bei vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit)
Verantwortlichkeit, Haftung des Schuldners
- Verschulden: Vorsatz, Fahrlässigkeit
Schuldnerverzug
- a) Schadenersatz statt der Leistung gem. §§ 280, 281 BGB
- b) Schadenersatz neben der Leistung, §§ 280, 286 BGB
Haftung bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
- Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten gem. §§ 280, 311 II BGB
- Haftung gem. §§ 280, 241 II BGB wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
Vertragsarten
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Mietvertrag
Sachmängelgewährleistung beim Kaufvertrag
- Fehlerarten (Abweichen von der vertraglichen Vereinbarung, Abweichen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, Abweichen von der üblichen Beschaffenheit)
- Rechte des Käufers (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz)
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 I 1 1. Alt. BGB (nur Grundfall)
- Tatbestandsvoraussetzungen („etwas erlangt“, „ohne Rechtsgrund“)
Übereignung
- Definition Eigentum
- Definition Besitz
- Eigentumserwerb gem. § 929 S. 1
- Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB (Eigentümer, Besitzer, kein Recht zum Besitz)
Gesucht werden grundsätzlich interessierte Lehrende für den Einsatz in Unterrichten im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung der Anwärterinnen im mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 18.07.2012).
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Qualifikationsstufe: DQR-Niveau 4 / vergleichbar mit dualer Berufsausbildung
grobe Themenübersicht:
Schuldverhältnis
- Schuldner
- Gläubiger
- Schuldverhältnis
Beendigung von Schuldverhältnissen
- Erfüllung, § 362
- Leistung an Erfüllung statt/ erfüllungshalber, § 364 BGB
- Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
- Kündigung
- Rücktritt, §§ 346 ff. BGB
- Widerruf
- Unmöglichkeit, § 275 BGB
- Anfechtung, § 142 BGB
Anfechtung von Willenserklärungen
- Anfechtungsvoraussetzungen
- Inhalts- und Erklärungsirrtum
- Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
Unmöglichkeit, § 275 I BGB (inkl. Arten der Unmöglichkeit, Abgrenzung zu Abs. 2 und 3, Bedeutung der Unmöglichkeit für die Gegenleistung, Schadenersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit gem. § 311a BGB und nachträglicher Unmöglichkeit gem. §§ 283, 280 BGB bei vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit)
Verantwortlichkeit, Haftung des Schuldners
- Verschulden: Vorsatz, Fahrlässigkeit
Schuldnerverzug
- a) Schadenersatz statt der Leistung gem. §§ 280, 281 BGB
- b) Schadenersatz neben der Leistung, §§ 280, 286 BGB
Haftung bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
- Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten gem. §§ 280, 311 II BGB
- Haftung gem. §§ 280, 241 II BGB wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
Vertragsarten
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Mietvertrag
Sachmängelgewährleistung beim Kaufvertrag
- Fehlerarten (Abweichen von der vertraglichen Vereinbarung, Abweichen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, Abweichen von der üblichen Beschaffenheit)
- Rechte des Käufers (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz)
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 I 1 1. Alt. BGB (nur Grundfall)
- Tatbestandsvoraussetzungen („etwas erlangt“, „ohne Rechtsgrund“)
Übereignung
- Definition Eigentum
- Definition Besitz
- Eigentumserwerb gem. § 929 S. 1
- Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB (Eigentümer, Besitzer, kein Recht zum Besitz)
Seminarart: Behörde / Öffentlicher Dienst
geplanter Zeitraum: vom 06.02.2023 bis 15.06.2023
Termindetails: Der Zeitraum umfasst den grundsätzlichen Beginn und das Ende der Lehrgänge.
Honorar: 21,33-40,00 € pro 45 min
Schulungsort
10365 Berlin, Deutschland
Auftrag 114682 vom 05.12.2022.
