Muster-Rahmenvertrag

Zwischen
Dipl.-Ing.(FH) Bernd Radnitz
Unternehmensberatung

Wullenweberstraße 6
10555 Berlin
Deutschland

und
Max Mustermann

Musterstrasse 1234
12345 Musterort
Musterland

nachfolgend dozentenpool24

nachfolgend Dozent

§ 1 Registrierung und Vermittlungsablauf

  • Der Dozent registriert sich auf dozentenpool24.
  • dozentenpool24 vermittelt Aufträge, Auftraggeber und Arbeitgeber an den Dozenten.
  • Die Registrierung sowie die Vermittlung ohne Übernahme eines Auftrages oder eines Arbeitsverhältnisses bleiben für den Dozenten stets kostenlos.

§ 2 Kosten / Provision

Vermittelte Auftraggeber und Arbeitgeber unterliegen für eine bestimmte Dauer dem Kundenschutz (§ 3 Kundenschutzdauer). Während der Kundenschutzdauer sind Aufträge (selbständig) und Arbeitsverhältnisse (angestellt) provisionspflichtig.

Provision wird nur für vom Auftraggeber oder Arbeitgeber tatsächlich gezahltes Honorar oder Arbeitsentgelt fällig.

Die Provision wird 75 Tage nach dem jeweiligen Monatsende fällig.

  • 10%
    Die Provision für direkt vermittelte Aufträge beträgt 10% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer.
  • 7%
    Die Provision für fristgemäß mitgeteilte Folgeaufträge beträgt 7% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer. Die fristgemäße Mitteilung muss bis 60 Tage nach Beginn des Folgeauftrags erfolgen.
    Ein Folgeauftrag ist ein Auftrag, der nicht direkt von dozentenpool24 vermittelt wurde aber während einer bestehenden Kundenschutzdauer stattfindet.
    Teilaufträge, die zu einem größeren vermittelten Auftrag gehören, sind keine Folgeaufträge.
    Bei verspäteter Mitteilung wird 10% Provision zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
  • 5%
    Die Provision für Arbeitsverhältnisse (angestellt) beträgt 5% des Arbeitsentgelts (Bruttogehalt) zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 3 Kundenschutzdauer

Die Kundenschutzdauer wird für jeden Auftraggeber oder Arbeitgeber separat berechnet.

Nur Vermittlung ohne Tätigkeit

Die Kundenschutzdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate nach dem letzten Vermittlungszeitpunkt.

Durchführung vermittelter Aufträge

Wenn ein vermittelter Auftrag durchgeführt wird, verlängert sich die Kundenschutzdauer auf 12 Monate nach Auftragsende des vermittelten Auftrages.

Arbeitsverhältnisse (angestellt) verlängern die Kundenschutzdauer nicht.

Folgeaufträge

Wenn während einer bestehenden Kundenschutzdauer Folgeaufträge durchgeführt werden, verlängert sich diese Kundenschutzdauer auf 12 Monate nach Auftragsende des jeweiligen Folgeauftrages.

Um eine unbegrenzte Verlängerung allein durch Folgeaufträge zu verhindern, erlischt diese Kundenschutzdauer 24 Monate nach der letzten Vermittlung, unabhängig davon, ob es noch weitere Folgeaufträge gibt.

Eigene Kunden des Dozenten und Vermeidung des Kundenschutzes

Der Dozent kann seine eigenen Kunden schützen und in eine Liste bei dozentenpool24 eintragen. Bei der Vermittlung an einen vor der Vermittlung in diese Liste eingetragenen Auftraggeber entsteht kein Kundenschutz. Der Dozent teilt solch eine Vermittlung innerhalb von 30 Tagen mit.

Wenn der Dozent seine eigenen Kunden nicht in die Liste eingetragen hat aber bei einem vermittelten Auftraggeber innerhalb der letzten 12 Monate vor der Vermittlung tätig war, kann er den Kundenschutz vermeiden. Hierzu weist er innerhalb von 30 Tagen seine Tätigkeit durch einen Honorarvertrag oder eine Bestätigung des Auftraggebers nach.

§ 4 Mitteilungspflichten des Dozenten

Der Dozent teilt dozentenpool24 spätestens 75 Tage nach Monatsende alle im jeweiligen Monat durchgeführten Aufträge und Arbeitsverhältnisse bei Auftraggebern und Arbeitgebern mit bestehender Kundenschutzdauer (§ 3 Kundenschutzdauer) mit. Diese Mitteilung umfasst

bei Auftraggebern:
  • den Auftraggeber und den vermittelten Auftrag bzw. die Mitteilung eines Folgeauftrages
  • die Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • das Honorar pro Unterrichtseinheit
bei Arbeitgebern:
  • den Arbeitgeber
  • das Arbeitsentgelt (Bruttogehalt)
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kommt der Dozent seiner Mitteilungspflicht nicht nach, behält sich dozentenpool24 eine Vermittlungssperre des Dozenten vor.

§ 5 Kündigung

Der Vertrag kann jederzeit von jeder Partei ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.

Eine Kündigung durch den Dozenten beeinflusst eine bestehende Kundenschutzdauer nicht.

Eine Kündigung durch dozentenpool24 beendet jede bestehende Kundenschutzdauer.

§ 6 Vertraulichkeit, fehlende Folgeaufträge, Einsatzzeiten und Arbeitsverhältnisse sowie Vertragsstrafe

Vertraulichkeit

Während einer bestehenden Kundenschutzdauer ist der Dozent nicht befugt, im Zusammenhang mit der Vermittlung erlangte Kenntnisse an Dritte weiterzugeben.

Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeit wird für daraus resultierende Aufträge Dritter eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Folgeaufträge

Für Folgeaufträge, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Einsatzzeiten

Für Einsatzzeiten, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

Arbeitsverhältnisse

Für Arbeitsverhältnisse, die nicht innerhalb von 75 Tagen nach jeweiligem Monatsende mitgeteilt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des bisher nicht mitgeteilten Arbeitsentgeltes (Bruttogehalt) zuzüglich Umsatzsteuer sofort fällig.

§ 7 Sonstiges

Für jede durch Verzug des Dozenten begründete Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dieser Vertrag wird im Falle von unklaren, fehlenden oder unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und der gesetzlichen Bestimmungen im Einvernehmen beider Parteien geändert oder ergänzt.