Festanstellung als Dozent – was bedeutet das für Freiberufler?
dozentenpool24 vermittelt bisher meist freiberufliche Honoraraufträge. Künftig könnten wir zusätzlich Stellenangebote von Auftraggebern berücksichtigen, bei denen Dozenten, Trainer oder Lehrkräfte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden.
Bevor wir entscheiden, ob wir solche Stellenangebote künftig vermitteln, möchten wir wissen, ob sie für unsere Dozenten grundsätzlich interessant wären. Diese Seite vermittelt dafür die wichtigsten Grundlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Anstellungen können unterschiedlich ausgestaltet sein: Vollzeit oder Teilzeit sowie befristet oder unbefristet.
- Anstellung und Selbstständigkeit können kombiniert werden: Eine Teilzeitanstellung kann grundsätzlich neben einer weiterhin ausgeübten selbstständigen Tätigkeit bestehen. Die konkreten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
- Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerrechte unterscheiden sich: Arbeitnehmer sind stärker in die Organisation eines Arbeitgebers eingebunden und unterliegen dessen Weisungsrecht. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Arbeitnehmerrechte, beispielsweise auf bezahlten Erholungsurlaub und unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
- Bruttogehalt und freiberufliches Honorar sind nicht direkt vergleichbar: Unter anderem sind Sozialabgaben, bezahlte und unbezahlte Zeiten, Betriebskosten und wirtschaftliches Risiko unterschiedlich verteilt.
- Eine spätere Rückkehr in die Selbstständigkeit ist möglich: Eine Anstellung ist keine endgültige Entscheidung gegen eine spätere selbstständige Tätigkeit.

Was bedeutet eine Anstellung?
Bei einem Arbeitsverhältnis arbeiten Sie auf Grundlage eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind in dessen Arbeitsorganisation eingebunden und unterliegen in einem arbeitsvertraglich und gesetzlich bestimmten Umfang dessen Weisungsrecht. Wie stark dies Inhalt, Zeit oder Ort der Tätigkeit betrifft, hängt von der konkreten Tätigkeit und dem Arbeitsvertrag ab.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit arbeiten Sie dagegen grundsätzlich auf eigene Rechnung und tragen stärker selbst die Verantwortung für Organisation, Auftragslage und wirtschaftliches Risiko.
Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet?
Teilzeit und Befristung sind unterschiedliche Eigenschaften eines Arbeitsverhältnisses.
- Teilzeit bedeutet grundsätzlich, dass die regelmäßige Arbeitszeit geringer ist als bei einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
- Befristet bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur für einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Zweck vereinbart wird.
Damit sind beispielsweise eine unbefristete Teilzeitstelle ebenso wie eine befristete Vollzeitstelle möglich.
Was unterscheidet Anstellung und freiberufliche Tätigkeit?
| Thema | Anstellung | Freiberufliche Tätigkeit |
|---|---|---|
| Vergütung | vereinbartes Arbeitsentgelt | vereinbartes Honorar |
| Arbeitsorganisation | stärkere Einbindung in die Organisation des Arbeitgebers und Weisungsbindung | grundsätzlich größerer unternehmerischer Gestaltungsspielraum |
| Wirtschaftliches Risiko | unternehmerisches Risiko liegt beim Arbeitgeber | Auftragslage, Ausfälle und Zeiten ohne Auftrag werden grundsätzlich selbst getragen |
| Urlaub und Krankheit | gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entgeltfortzahlung bei Krankheit | kein Arbeitgeber, der Urlaub oder krankheitsbedingte Ausfallzeiten bezahlt |
| Sozialversicherung | bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung grundsätzlich Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den Beiträgen | Versicherungspflichten und Beiträge hängen von Tätigkeit und persönlicher Situation ab |
| Abrechnung und Steuern | Lohnabrechnung und grundsätzlich Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber | Abrechnung und Besteuerung der selbstständigen Tätigkeit werden selbst organisiert |
Bruttogehalt und freiberufliches Honorar sind nicht direkt vergleichbar, weil Sozialabgaben, bezahlte und unbezahlte Zeiten, Betriebskosten und wirtschaftliches Risiko unterschiedlich verteilt sind.
Kann ich angestellt und gleichzeitig selbstständig sein?
Ja. Beispielsweise kann eine Teilzeitbeschäftigung neben einer weiterhin ausgeübten selbstständigen Tätigkeit bestehen.
Kann ich später wieder vollständig freiberuflich arbeiten?
Ja. Eine Anstellung legt Sie nicht dauerhaft auf diesen Erwerbsstatus fest. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie grundsätzlich wieder ausschließlich selbstständig arbeiten oder Ihre selbstständige Tätigkeit ausweiten.
Was möchten wir von Ihnen wissen?
Für unsere Befragung müssen Sie noch nicht entscheiden, ob Sie eine konkrete Stelle annehmen würden.
Uns interessiert zunächst nur, ob Stellenangebote im Arbeitsverhältnis für Sie grundsätzlich interessant sein könnten.
Sollten wir künftig auch solche Stellenangebote vermitteln, werden wir weiterführende allgemeine Informationen zu den für Dozenten typischen und relevanten Konstellationen bereitstellen.