BGH-Urteil zur ZFU-Pflicht Fernunterricht: Wann Ihr Vertrag nichtig ist – und was jetzt zu tun ist

ZFU Pflicht Fernunterricht

ZFU Pflicht Fernunterricht – was das BGH-Urteil für Anbieter jetzt bedeutet:
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) sorgt für Aufsehen in der Online-Bildungsbranche: Es bezieht klar Stellung zur ZFU-Pflicht im Fernunterricht und beantwortet eine zentrale Frage, die für viele Anbieter von Online-Kursen, Online-Unterricht und Online-Seminaren existenziell ist – müssen Kursgebühren zurückgezahlt werden, wenn eine staatliche Zulassung fehlt?

Für Bildungsträger, Unternehmen und freiberufliche Dozenten ist es entscheidend, die Implikationen dieses Urteils zu verstehen. Dieser Beitrag führt Sie durch die Entscheidung, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt auf, was das Urteil für Ihre tägliche Arbeit bedeutet.

Der Paukenschlag aus Karlsruhe: Das BGH-Urteil im Detail

Das Urteil bestätigt eine Rechtsprechung, die sich bereits in den Vorinstanzen abzeichnete und nun höchste richterliche Bestätigung findet. Es schafft Klarheit, aber auch dringenden Handlungsbedarf.

Worum ging es? Der Fall hinter Az. III ZR 109/24

Im konkreten Fall hatte ein Teilnehmer eines hochpreisigen Online-Kurses geklagt, um seine gezahlten Gebühren zurückzufordern. Seine Begründung: Der Anbieter des Online-Angebotes verfügte nicht über die erforderliche staatliche Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Der Fall wanderte durch die Instanzen und landete schließlich vor dem BGH.

Die Kernentscheidung:

Die ZFU Pflicht Fernunterricht: Warum ein Fernunterrichtsvertrag nichtig sein kann
Der BGH entschied: Handelt es sich bei einem Online-Kurs um einen “Fernlehrgang” im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), ist ein Vertrag darüber ohne die erforderliche ZFU-Zulassung nichtig. Ein nichtiger Vertrag wird so behandelt, als hätte er rechtlich nie existiert. Die Konsequenz: Der Anbieter hat keinen Rechtsanspruch auf die Kursgebühren.

Stilisiertes Gerichtsgebäude als Symbol für das BGH-Urteil zur ZFU-Pflicht bei Online-Coaching-Angeboten

Die rechtliche Grundlage: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und die ZFU-Pflicht bei Fernunterrichtsangeboten

Um das Urteil zu verstehen, sind zwei Begriffe zentral:

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Dieses Gesetz schützt Teilnehmer von Fernunterricht und regelt die Anforderungen an entsprechende Lehrgänge.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU): Dies ist die zuständige Behörde in Deutschland, die Fernlehrgänge prüft und zulässt.

Doch wann genau fällt ein Online-Bildungsangebot unter dieses Gesetz?

Drei Kriterien für zulassungspflichtigen Fernunterricht laut ZFU – Entgeltlichkeit, räumliche Trennung und Lernerfolgskontroll

Ein Online-Angebot gilt als zulassungspflichtiger Fernunterricht, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Entgeltlichkeit: Für die Teilnahme am Online-Kurs oder Online-Seminar wird ein Entgelt (eine Gebühr) verlangt.
  • Räumliche Trennung: Lehrender und Lernender sind während des größten Teils der Kursdauer räumlich voneinander getrennt. Reine Live-Webinare ohne weitere Betreuung fallen hier oft nicht darunter. Dies betrifft viele Formen des Online-Unterrichts.
  • Überwachung des Lernerfolgs: Der Anbieter oder ein Beauftragter begleitet den Lernprozess aktiv und kontrolliert den Lernerfolg. Dies kann durch Korrektur von Einsendeaufgaben, regelmäßige Tests, Feedback-Gespräche oder andere Formen der individuellen Betreuung geschehen, wie sie oft in Online-Coachings oder Fernunterreicht vorkommen.

Fehlt auch nur eines dieser Kriterien, handelt es sich in der Regel nicht um einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang im Sinne des Gesetzes. Das BGH-Urteil zum Fernunterrichtsschutzgesetz bestätigt, dass diese Regelungen auch im digitalen Zeitalter uneingeschränkt gelten.

Die direkten Folgen: Was das Urteil für Bildungsträger und Dozenten bedeutet

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche. Es geht nicht nur um abstrakte rechtliche Vorgaben, sondern um ganz konkrete Risiken für Ihr Geschäft. Die ZFU Pflicht Fernunterricht ist für Anbieter rechtlich bindend – wer sie ignoriert, riskiert erhebliche Rückforderungen und Vertrauensverlust.

Die Risiken im Überblick: Mehr als nur ein Formfehler

Eine fehlende ZFU-Zulassung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann direkte und empfindliche Folgen haben:

  • Hohes Rückforderungsrisiko bei fehlender Zulassung: Die wohl direkteste Folge ist das finanzielle Risiko. Ist ein Vertrag nichtig, können Teilnehmer die bereits gezahlten Gebühren für die gesamte Kursdauer für ihren Fernunterricht zurückfordern.
  • Schutz gilt auch für Unternehmen und Selbstständige: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das FernUSG nur private Verbraucher schützt. Die Rechtsprechung hat jedoch klargestellt, dass die Schutzvorschriften auch im B2B-Bereich gelten, wenn es sich um berufliche Weiterbildung handelt. Auch Firmenkunden oder selbstständige Teilnehmer können also Rückzahlungsansprüche geltend machen, wenn es um Online-Kurse oder Online-Seminare geht.
  • Kein Wertersatz – auch bei „erfolgter Leistung“: Selbst wenn ein Teilnehmer den Online-Kurs vollständig absolviert und profitiert hat, kann der Anbieter bei einem nichtigen Vertrag keinen “Wertersatz” für die erbrachte Leistung verlangen. Im Klartext: Die Gebühren können vollständig zurückgefordert werden, auch wenn der Fernunterricht genutzt wurde.
  • Gefahr für Reputation und Zahlungsfluss: Neben dem direkten finanziellen Verlust durch Rückforderungen droht ein erheblicher Reputationsschaden. Negative Bewertungen, öffentliche Diskussionen und das Bekanntwerden von Rechtsstreitigkeiten können das Vertrauen potenzieller Neukunden nachhaltig schädigen und den Zahlungsfluss gefährden.

📌 Hinweis für unsere Partner: Auch Anbieter, die über dozentenpool24 Aufträge für E-Learning-Module, betreuten Online-Unterricht oder Online-Einzelcoachings durchführen, sollten ihre Angebote genau prüfen. Sobald eine systematische Überwachung des Lernerfolgs stattfindet, könnten die Kriterien für einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang erfüllt sein.

Das große Ganze: Die Zukunft der Online-Bildung nach dem BGH-Urteil

Das Urteil ist mehr als nur eine Entscheidung über einen Einzelfall; es prägt die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung in Deutschland nachhaltig.

Mehr Rechtssicherheit oder mehr Bürokratie? Eine Einordnung

Auf der einen Seite schafft das Urteil klare Verhältnisse und stärkt den Verbraucherschutz. Anbieter wissen nun, woran sie sind. Auf der anderen Seite bedeutet der Zulassungsprozess einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen und finanziellen Aufwand, der insbesondere für kleinere Anbieter und freiberufliche Dozierende, die Online-Kurse oder Online-Seminare anbieten, eine Hürde darstellen kann.

Umgang mit neuen Technologien und den ZFU-Vorgaben

Die digitale Bildung entwickelt sich rasant weiter. Das Urteil zwingt Anbieter dazu, innovative Lernformate und neue Technologien von Anfang an im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu denken. Kreativität im Kursdesign und rechtliche Konformität müssen Hand in Hand gehen, besonders bei Online-Bildungsangeboten.

Was Auftraggeber und Bildungsträger jetzt beachten sollten

Angesichts der klaren Rechtsprechung ist jetzt proaktives Handeln gefragt. Warten Sie nicht, bis erste Rückforderungen eintreffen.

  • Prüfen Sie Ihre Verträge und Angebote: Analysieren Sie Ihr gesamtes Portfolio an Online-Kursen und Fernunterrichtsangeboten. Fällt eines Ihrer Angebote unter die Kriterien für Fernunterricht? Stellen Sie sicher, dass für zulassungspflichtige Kurse eine gültige ZFU-Zulassung vorliegt oder beantragt wird.
  • Schaffen Sie klare Rahmenbedingungen für externe Dozierende: Wenn Sie externe Dozierende für die Durchführung von Online-Angeboten beauftragen, definieren Sie die vertraglichen Rahmenbedingungen klar. Klären Sie, wer für die Prüfung der Zulassungspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist.
Grafik mit Lupe über einem Vertrag – Symbol für rechtliche Prüfungspflicht nach BGH-Urteil zur ZFU-Pflicht

Selbstcheck zur ZFU-Pflicht

Prüfen Sie Ihr Angebot anhand dieser drei Fragen. Wenn Sie alle drei mit “Ja” beantworten, ist eine ZFU-Zulassung sehr wahrscheinlich erforderlich:

1.  Entgeltlichkeit: Verlangen Sie eine Gebühr für den Online-Kurs oder Online-Unterricht?

2.  Räumliche Trennung: Findet der Kurs überwiegend ohne persönliche Anwesenheit statt?

3.  Lernerfolgskontrolle: Überwachen Sie den Lernerfolg Ihrer Teilnehmer aktiv (z.B. durch Korrekturen, Tests, persönliches Feedback)?

Damit fällt Ihr Kurs unter die ZFU Pflicht Fernunterricht und muss entsprechend zugelassen werden.

Fazit & Ausblick auf den nächsten Beitrag

Das BGH-Urteil schafft endlich Klarheit in einer lange diskutierten Grauzone. Es ist kein Grund zur Panik, sondern eine Aufforderung zu vorausschauendem und professionellem Handeln. Die ZFU Pflicht Fernunterricht ist kein formaler Akt, sondern schützt Teilnehmer und Anbieter gleichermaßen. Anbieter haben nun die Möglichkeit, sich durch konforme Angebote rechtlich abzusichern und ihre Qualität unter Beweis zu stellen. Auftraggeber können ihrerseits gezielt auf die Einhaltung dieser Qualitätsstandards achten und so die Seriosität ihrer Partner bewerten.

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Im zweiten Teil unserer Serie „ZFU Zulassung für Fernunterricht – Antrag & Ablauf erklärt führen wir Sie detailliert durch den Prozess der ZFU-Zulassung und zeigen Ihnen, welche Kosten und welcher Aufwand damit verbunden sind.

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Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte können eine individuelle rechtliche Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und redaktionell finalisiert. Die verwendeten Bilder wurden ebenfalls mithilfe von KI generiert.